Außerordentliche POC Gesellschafterversammlung - viele unschöne Überraschungen für Anleger - KAP Rechtsanwälte vertreten Anleger und berichten

Außerordentliche POC Gesellschafterversammlung - viele unschöne Überraschungen für Anleger - KAP Rechtsanwälte vertreten Anleger und berichten
01.09.2015291 Mal gelesen
Proven Oil Canada - Schon auf der ersten Gesellschafterversammlung der POC - Gruppe ( POC EINS GmbH & Co. KG ) werden erstaunliche Enthüllungen gemacht. Eine Information am Rande schlug dabei besonders ein ...

München/Berlin, den 01.09.2015 - Schon auf der ersten Gesellschafterversammlung der POC-Gruppe bezüglich der POC EINS GmbH & Co. KG werden erstaunliche Enthüllungen gemacht, die den Anlegern bisher nicht offen gelegt wurden und die bisherigen Forderungen der POC Fonds an die Anleger auf Rückzahlung erhaltenen Ausschüttungen in ein neues Licht rücken: Was Anleger jetzt wissen müssen berichten KAP Rechtsanwälte direkt aus Berlin.

Anfangs war die Erwartung bei den rund 50 Anlegern und Rechtsanwälten in dem bis auf den letzten Platz gefüllten Saal des Hollywood Media Hotels in Berlin noch groß: die groß angekündigte "Informationsveranstaltung", von der sich viele Aufklärung erhofft hatten, wurde zum Flop. Es wurden weder Zahlen genannt, noch ein Plan vorgestellt, wie es nach den aktuell geforderten Zahlungen der Anleger mit der Gesellschaft weiter gehen soll.

Doch gerade eine nur nebenbei eingeführte Information schlug ein: nach Auskunft der Fonds-Geschäftsführung ist die Kanadische Gesellschaft COGI Limited Partnership (kurz COGI) schon seit dem 28.08.2015 im kanadischen Insolvenzverfahren (kanadisches CCAA Verfahren*). Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzplanverfahrens, der am 25.08.2015 gestellt wurde, war am 28.08. genehmigt worden.

Bitte lesen Sie hier weiter, um welche Gesellschaft es sich bei der COGI Limited Partnership handelt ...

Für Anleger heißt das jetzt, dass erst einmal bis zum 25.09.2015 alle Gelder der kanadischen Gesellschaft COGI eingefroren sind. Ob vor diesem Hintergrund überhaupt noch Gelder an die Anleger der betroffenen POC Fonds zurückfließen, ist fraglich. Schließlich war die Beteiligung an der kanadischen Gesellschaft bis zuletzt der Großteil des "Vermögens" dieser POC-Gesellschaften.
Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass die Stimmung der Fonds-Verantwortlichen gegenüber den Anlegern und anwesenden Anwälten schon in der "Informationsveranstaltung" gereizt war und keinerlei Auskünfte zu den Werten der Anlagevermögen der POC Eins GmbH & Co. KG gemacht wurden.

Diese Stimmung setzte sich in der Gesellschafterversammlung fort. Die von der POC Eins GmbH & Co. KG gern gefassten Beschlüsse, wonach die Anleger der COGI dieser Darlehen gewähren, wurde in der Gesellschafterversammlung der POC EINS abgelehnt. Rechtsanwalt Krause von KAP Rechtsanwälte hält dies für die bessere Entscheidung in der schwierigen Situation der Anleger. Die Geschäftsführung führte zum den Abstimmungsergebnis aus, dass dies nun für die Anleger wahrscheinlich zur Folge haben soll, dass die COGI vom POC EINS Fonds geleistete Ausschüttungen verlangen wird und so eine Insolvenz der POC EINS GmbH eintreten wird.

KAP Rechtsanwälte werden weiter berichten. Anleger der POC Fonds sollten sich über Ihre Möglichkeiten von einem hierauf spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. KAP Rechtsanwälte haben für einen geschädigten Anleger Klage auf Schadensersatz eingereicht, die sich nicht nur gegen die Fondsgesellschaft richtet. Durch einen Schadensersatzanspruch kann der Anleger so gestellt werden, als hätte er nie investiert.

*CCAA steht für "Companies' Creditors Arrangement Act" und entspricht dem deutschen Insolvenzplanverfahren in dem Firmen mit ihren Gläubigern die Möglichkeit haben, zu versuchen eine Insolvenz durch entsprechende Einigungen (z.B. Schuldenschnitte) zu beseitigen.

** Betroffen sind die Fonds POC Eins GmbH & Co. KG, POC Zwei GmbH & Co. KG, POC Growth GmbH & Co. KG, POC Growth 2. GmbH & Co. KG, POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG und POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG.