Vermögen von Malte Hartwieg sichergestellt – Selfmade Capital + NCI + Euro Grundinvest Anleger sollten schnell handeln

Vermögen von Malte Hartwieg sichergestellt – Selfmade Capital + NCI + Euro Grundinvest Anleger sollten schnell handeln
14.08.2015482 Mal gelesen
Anleger, die Ihren Schaden aus diesem sichergestellten Vermögen ersetzt haben wollen, sollten jetzt schnell sein, denn wie gezeigt wird das Vermögen nicht für den kompletten Schaden ausreichen - warnt Rechtsanwalt Thorsten Krause. Nach dem so genannten „Prioritätsprinzip“ gilt bei...

Seit längerem wird rund um das Imperium von Malte Hartwieg wegen des Verdachts auf Anlagebetrug ermittelt. Nun hat die Staatsanwaltschaft München I das Vermögen des Unternehmers beschlagnahmt. Zu Hartwiegs Firmengeflecht gehören u.a. die Vertriebsplattform Dima24.de oder die Emissionshäuser Selfmade Capital, NCI New Capital Invest und Euro Grundinvest*. Neben den schon länger laufenden Strafverfahren führt die Staatsanwaltschaft München I nun auch ein so genanntes Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der Geschädigten durch. Ziel eines solchen Verfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten einen wenigstens teilweisen finanziellen Ersatz zu ermöglichen. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte aus München berichtet, was Anleger nun tun können.

Die Liste zum Ermittlungsverfahren316 Js 211330/13 mit den vorläufigen Sicherungsmaßnahmen zeigt u.a. Besitztümer wie eine antike Münzsammlung, eine Armbanduhr von Breitling und mehrere teure Füllfederhalter, aber auch Lebenspolicen auf. Darüber hinaus sollen in Lichtenstein rund 1,7 Millionen Schweizer Franken sichergestellt werden.  Die sichergestellten Vermögenswerte belaufen sich nach der Liste der Staatsanwaltschaft sich auf rund 14 Millionen Euro. "Diese Summe ist leider jedoch nichts im Vergleich zu dem Schaden, den die Anleger der diversen Fonds aus dem Hause Hartwieg* erlitten haben" stellt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Partner bei KAP Rechtsanwälte fest. Hier ist die Rede von dem zehnfachen, nämlich 150 Millionen Euro führt der Anwalt aus.

Schnell sein kann sich lohnen

"Anleger, die Ihren Schaden aus diesem sichergestellten Vermögen ersetzt haben wollen, sollten jetzt schnell sein, denn wie gezeigt wird das Vermögen nicht für den kompletten Schaden ausreichen" warnt Rechtsanwalt Thorsten Krause. Nach dem so genannten "Prioritätsprinzip" gilt bei Sicherstellungen das Prinzip "wer zuerst kommt mahlt zuerst". "In Parallelverfahren, z.B. bei den Gründern der S&K Gruppe, ist es uns gelungen, für unsre Mandanten eine Vielzahl von Arresten zu erwirken, die unseren Mandanten einen der vorderen Plätze beim Zugriff auf die sichergestellten Werte sichern", so der Fachanwalt und Partner bei KAP Rechtsanwälte.

Wichtig zu wissen ist hier: Wer zuerst kommt und einen entsprechenden Arrest erwirken kann, kann sich noch am vollen Umfang bedienen, wer zuletzt Anträge stellt kann ggf. trotz der erheblichen Sicherstellungen keine Ansprüche mehr geltend machen. Nach den Vorschriften der Strafprozessordnung ein Durchgriff auf die sichergestellten Vermögenswerte möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schaden im Zusammenhang mit der Straftat entstanden ist, hierbei sind wir unseren Mandanten gerne behilflich.

Rechtsanwalt Thorsten Krause rät betroffenen Anlegern, sich von einem hierauf spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen und neben der Möglichkeit der Zwangsvollstreckung in die sichergestellten Gelder zu prüfen, ob auch die Möglichkeit des Vorgehens gegen sonstige Beteiligte besteht.

* Hierzu gehören im Detail die folgenden Anlagegesellschaften:

NCI New Capital Invest:

  • NCI New Capital Invest USA 11 GmbH & Co. KG,
  • NCI New Capital Invest USA 16 GmbH & Co. KG,
  • NCI New Capital Invest USA 19 GmbH & Co. KG,
  • NCI New Capital Invest Proven Gold Direct 21 GmbH & Co. KG,
  • NCI New Capital Invest Proven Silver Direct 22 GmbH & Co. KG.

Selfmade Capital:

  • Selfmade Capital Emirates I GmbH & Co. KG,Selfmade Capital Emirates II GmbH & Co. KG,
  • Selfmade Capital Emirates III GmbH & Co. KG,
  • Selfmade Capital Emirates 4 GmbH & Co. KG,
  • Selfmade Capital Emirates 5 GmbH & Co. KG,
  • Selfmade Capital 6 GmbH & Co. KG,
  • Selfmade Capital 7 GmbH & Co. KG,
  • Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG (Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG),
  • Selfmade Capital 9 Renditefonds GmbH & Co. KG (Selfmade Capital 9 GmbH & Co. KG),
  • Selfmade Capital 9 Renditefonds Private Placement GmbH & Co. KG,
  • Selfmade Capital 10 Renditefonds GmbH & Co. KG (Selfmade Capital 10 GmbH & Co. KG).

Euro Grundinvest:

Panthera-Gruppe:

  • PANTHERA Asset Management Global Trading A GmbH & Co. KG.

KAP Rechtsanwälte erreichen Sie unter: 089-41.61 72.75-0 oder zum weiter direkt zum Thema: Selfmade Capital & Co. und Euro Grundinvest Deutschland

Update März 2016: http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/euro-grundinvest-fonds-fordert-gelder-von-anlegern-zurueck-euro-grundinvest-deutschland-15-euro-grundinvest-18