Laurèl GmbH: Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung am 31. August 2015

Laurèl GmbH: Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung am 31. August 2015
11.08.2015455 Mal gelesen
Die Laurèl GmbH beruft eine Gläubigerversammlung für die Unternehmensanleihe 2012/2017 (ISIN: DE000A1RE5T8 / WKN: A1RE5T) ein, die am 31. August 2015 in Aschheim bei München stattfinden soll.

Die Laurèl GmbH beruft eine Gläubigerversammlung für die Unternehmensanleihe 2012/2017 (ISIN: DE000A1RE5T8 / WKN: A1RE5T) ein, die am 31. August 2015 in Aschheim bei München stattfinden soll. Die Anleihegläubiger sollen insbesondere über eine Laufzeitverlängerung um drei Jahre, eine Aussetzung der Zinszahlung für die laufende Zinsperiode und eine Verringerung der Verzinsung für die drei folgenden Zinsperioden sowie die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger abstimmen.

Lage der Laurèl GmbH

Anlass der Anleihegläubigerversammlung ist eine offenbar durch das Russland-Geschäft verhagelte Geschäftsentwicklung in dem zum 30. April ausgelaufenen Geschäftsjahr 2014/2015. Die Gesellschaft geht auf der Grundlage der derzeit vorliegenden Zahlen davon aus, ihren Umsatz gegenüber dem Vorjahr zwar leicht gesteigert zu haben (€ 40,8 Mio. gegenüber € 39,4 Mio. im Vorjahr). Allerdings bleibt das um Zinsen, Steuern und Abschreibungen bereinigte Ergebnis (EBITDA) weiter deutlich negativ (€ -2,0 Mio. gegenüber € -2,2 Mio. im Vorjahr). Damit verblieb ein nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag zum 30. April 2015 von € -0,8 Mio.

Die Laurèl GmbH will nun mit erheblichen Umsatzsteigerungen im deutschen Heimatmarkt und Kosteneinsparungen gegensteuern. Dass diese Maßnahmen schnell wirken, glaubt das Management offenbar selbst nicht. Immerhin soll die Rückzahlung der Anleihe doch vom November 2017 auf das Jahr 2020 verschoben werden.

Sanierung des Unternehmens

In der anstehenden Anleihegläubigerversammlung wird es darauf ankommen, ob das weitere Entgegenkommen, das die Laurèl GmbH den Anleihegläubigern abzuverlangen ankündigt, Bestandteil eines sinnvollen Sanierungskonzepts ist. Ein solches Konzept müsste die Interessen aller betroffenen Gläubigergruppen, aber auch der Gesellschafter angemessen berücksichtigen. In ihrem letzten Halbjahresbericht passivierte die Gesellschaft noch "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" in Höhe von € 20 Mio. - hiermit dürften wohl tatsächlich die Verbindlichkeiten aus der Anleihe (ISIN: DE000A1RE5T8 / WKN: A1RE5T) gemeint sein. Auf der Grundlage dieses letzten verfügbaren Zahlenwerks werden dann die Anleihegläubiger mit fast 85 % die wesentliche Gläubigergruppe darstellen.

Für die Sanierung des Unternehmens halten wir es für zentral, dass sich auch die Gesellschafter der Laurèl GmbH angemessen beteiligen. Denn nach den im Falle einer hypothetischen Insolvenz geltenden Rangverhältnissen würden diese zuletzt bedient werden und sind daher zuvörderst von der Unternehmensschieflage betroffen.

Die Sanierungsbeiträge der Gesellschafter können unterschiedlich ausgestaltet sein, es besteht ein ganzes Spektrum von Möglichkeiten: angefangen vom einfachsten Fall einer Ausstattung der Gesellschaft mit frischen Kapital (etwa im Rahmen einer Kapitalerhöhung oder durch Gesellschafterdarlehen) bis hin zu komplexen Strukturen, die etwa eine gesellschaftsrechtliche Beteiligungsmöglichkeit der Gesellschaftsgläubiger beinhalten können. Dies im wohlverstandenen Interesse der Anleihegläubiger zu verhandeln, wird die von dem gemeinsamen Vertreter zu meisternde Aufgabe sein.

MÜLLER SEIDEL VOS vertritt Anleihegläubiger

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte ist eine auf das Bank- und Kapitalanlagerecht hochspezialisierte Kanzlei. Jeder der vier Gründungspartner ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über langjährige Erfahrungen und exzellente Kenntnisse in diesem Bereich. Auf diesen Kompetenzen gründet unser Erfolg.

Rechtsanwalt Daniel Vos aus unserer Sozietät ist seit Jahren auf insolvenz- und sanierungsrechtliche Fragestellungen spezialisiert und steht mit seinen Kenntnissen insbesondere Gläubigern in Unternehmenskrisen und Insolvenzen zur Verfügung. Einen besonderen Schwerpunkt bildet seine Tätigkeit als gemeinsamer Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz. In diese Position wurde Rechtsanwalt Daniel Vos bereits in den Insolvenzfahren der WGF AG (Volumen ca. € 42 Mio.) und der Mox Telecom AG (Volumen ca. € 38 Mio.) gewählt. In dem Insolvenzverfahren der Future Business KGaA, Dresden, einem Teil des Infinus-Anlageskandals, vertritt Rechtsanwalt Daniel Vos mit über 500 Genussrechtsserien Forderungen in Höhe von ca. € 15,6 Mio. Dabei nimmt er die Rechte der Gläubiger nachdrücklich, soweit erforderlich auch in gerichtlichen Verfahren wahr, um deren Rechtspositionen auch in komplexen Verfahren und gegen machtvolle Gegner durchzusetzen.

Gerne vertreten wir auch Ihre Interessen als Anleihegläubiger der Anleihe (ISIN: DE000A1RE5T8 / WKN: A1RE5T) der Laurél GmbH und üben Ihr Stimmrecht in der Gläubigerversammlung am 31. August 2015 aus. Bei Interesse senden Sie uns bitte eine kurze Nachreicht oder eine Kaufabrechnung bzw. einen Depotauszug per 

E-Mail: vos@muellerseidelvos.de

oder Fax: (0221) 277 589-19.

Wir werden Ihnen dann die erforderlichen Mandatsunterlagen und die erforderliche Vollmacht zeitnah übersenden. Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Daniel Vos unter der Telefonnummer (0221) 277 589-0 gerne zur Verfügung.