Pro Ventus GmbH:

Pro Ventus GmbH:
27.07.2015139 Mal gelesen
BaFin untersagt unerlaubt betriebene Einlagengeschäfte und ordnet dem Unternehmen die Rückzahlung aller angenommenen Gelder an.

Mit Bescheid vom 03.07.2015 wurde dem in Großostheim ansässigen Unternehmen Pro Ventus GmbH von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben. In diesem Zusammenhang hat das Unternehmen seinen Kunden, die ihre Ersparnisse über dieses Unternehmen in Silbermünzen investiert haben, die entgegengenommenen Einzahlungen vollständig zurückzuzahlen.

Die BaFin wertete das angebotene Silbermünzen-Modell als verbotenes Einlagengeschäft, weil sich die in der Schweiz ansässige Pro Silber GmbH im Zusammenhang mit dem Erwerb der Silbermünzen vertraglich dazu verpflichtete, die von den jeweiligen Anlegern erworbenen Münzen nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu einem festen Kaufpreis wieder zurückzukaufen. Dieses Rückkaufversprechen ist laut BaFin der Pro Ventus GmbH als geldannehmendes Unternehmen zuzurechnen. Da die Pro Ventus GmbH keine entsprechende Genehmigung der BaFin hat, handelt es sich hierbei um ein verbotenes Einlagengeschäft. Der Bescheid der BaFin, der die vollständige Rückzahlung der angenommenen Gelder anordnet, ist noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die von FOCUS "Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" 2013 in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde, unterstützt betroffene Kapitalanleger bei der Durchsetzung der ihnen zustehenden Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche.