Um die kanadischen Objektgesellschaft COGI L.P. finanziell zu stützen, sollen die Anleger der Fonds POC 1, POC 2, POC Growth, POC Growth 2, POC Growth 3 und POC Natural Gas 1 bis zum 25.07.2015 Ausschüttungen zurückzahlen.
Für die betroffenen Anleger ist dies eine alles andere als einfache Entscheidung. Denn sie müssen sich auch mit Rechtsfragen auseinandersetzen. In den aktuellen Schreiben der POC-Fonds wird auf die Rechtsprechung des BGH Bezug genommen und die eigene Handlungsweise als berechtigt und rechtsprechungskonform ausgelegt. Da es sich jedoch um eine komplexe rechtliche Frage handelt, sollten Anleger diese eigene Einschätzung der POC-Fonds kritisch würdigen.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt seit vielen Jahren geschädigte Kapitalanleger im Bereich geschlossener Fonds. Mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkt sowie einem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist die Kanzlei hoch spezialisiert im Kapitalanlagerecht und bundesweit einer der führenden Kanzleien in diesem Bereich. In der Vergangenheit konnten für mehrere tausend Anleger positive Gerichtsurteile und außergerichtliche Vergleiche geschlossen werden, mit dem die Anleger ihre Verluste kompensieren konnten. Auch bei der Rückforderung von Ausschüttungen vertritt die Kanzlei zahlreiche Anleger erfolgreich gerichtlich und außergerichtlich.
Bezüglich der POC-Fonds vertritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bereits zahlreiche Anleger und ist mit der Materie befasst. Daher bietet die Kanzlei nunmehr aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit und aufgrund der gesetzten Frist eine kostenlose Erstberatung der betroffenen Anleger an.
Weitere Informationen befinden sich auf der Homepage der Kanzlei unter www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/poc-proven-oil-canada-fonds
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