Mitte Juli 2015 schrieb der Insolvenzverwalter der Fondsgesellschaft die Anleger an und fordert sie auf, sämtliche Ausschüttungen zurückzuzahlen. Für die Anleger stellt sich jetzt die Frage, ob sie tatsächlich zahlen müssen.
Zwar steht dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit offen, entnommenes Kapital wieder zurückzuholen, um beispielsweise Schulden der Gesellschaft zu begleichen. Allerdings müssen im Einzelfall bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Ausschüttungen berechtigterweise zurückgefordert werden können.
Wenn betroffene in dieser für sie kniffligen Situation rechtliche Unterstützung wünschen, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer haben bereits ähnliche Fälle bei anderen geschlossenen Fonds begleitet.
Weitere Informationen zu dem Fonds und den Handlungsmöglichkeiten der Anleger sowie Weiterführendes zum Thema Rückforderung von Ausschüttungen befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
www.dr-stoll-kollegen.de