WealthCap Life Britannia 1: Was können enttäuschte Anleger unternehmen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert

WealthCap Life Britannia 1: Was können enttäuschte Anleger unternehmen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert
07.07.2015280 Mal gelesen
Der WealthCap-Fonds Life Britannia 1 bot den Anlegern bislang keine Erfolge: Auf Ausschüttungen musste verzichtet werden und hinter der weiteren Entwicklung steht ein großes Fragezeichen. Wie können sich Anleger wehren, wenn sie an ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds zweifeln?

Wenn Anleger auf den bisherigen Verlauf des Fonds Life Britannia 1 zurückblicken, dann fällt die Bilanz mager aus. Für sie haben sich bislang in erster Linie die Risiken verwirklicht, die mit einer Beteiligung an einer unternehmerischen Kommanditgesellschaft zusammenhängen. Wie sich den Geschäfts- bzw. Kundenberichte des Fonds entnehmen lässt, gibt es unterschiedliche Schwierigkeiten. Für die Anleger resultiert daraus, dass sie keine Ausschüttungen erhalten haben. Zudem ist ungewiss, welches Ergebnis am Ende der Laufzeit im Jahr 2020 unter dem Strich stehen wird.

 

Dass Anleger angesichts dieser Aussichten unzufrieden sind, lässt sich gut nachvollziehen. Besonders enttäuscht sind Anleger, welchen der Lebensversicherungsfonds einseitig nur als sichere und zuverlässige Kapitalanlage vorgestellt wurde. Dies äußerte sich auch in Gesprächen von Anlegern des WealthCap Life Britannia 1 mit Anwälten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Wenn Anleger sich mittlerweile fragen, ob sie überhaupt die "richtige" Kapitalanlage für ihre Bedürfnisse haben, dann sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Es gibt auch Anleger, die sich fragen, wie es zu der jetzigen Situation der geschlossenen Beteiligung kommen konnte.

 

Je nach dem, welche Zweifel Anleger des WealthCap-Fonds Life Britannia 1 haben, kommen unterschiedliche rechtliche Ansätze in Frage. Welche konkreten Optionen den Anlegern offen stehen, kann im Einzelfall unterschiedlich sein. Wenn Anleger bezweifeln, dass ihnen ihre Kapitalanlage richtig erklärt wurde, kann beispielsweise geprüft werden, ob eine Haftung der HypoVereinsbank wegen Beratungsmängeln vorliegt. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Anleger, die in den Fonds WealthCap Life USA 3 sowie in weitere WealthCap-Lebensversicherungsfonds investierten.

 

Weitere Informationen zu den WealthCap-Lebensversicherungsfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei.

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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