VIP Medienfonds und andere Filmfonds - Klageweg empfohlen!

Aktien Fonds Anlegerschutz
18.09.2008599 Mal gelesen

Medienfonds sind geschlossene Fonds, mit denen Film- und Fernsehproduktionen finanziert werden sollen. Der Anleger trägt mit seiner Investition zur Finanzierung von Filmen bei und wird als Gegenleistung am Einspielergebnis beteiligt. Soweit die Theorie - in der Praxis geht diese Rechnung für die meisten Anleger jedoch nicht auf. Vielmehr handeln sie sich mit einer Investition in einen solchen Filmfonds nichts als Ärger ein.

 So ist erst kürzlich die Blase um die so genannten VIP Medienfonds, die sowohl deutsche Filme wie "Das Parfum" oder "Sieben Zwerge", aber auch Hollywoodproduktionen wie "Terminator 3" oder "Herr der Ringe" finanzieren sollten, geplatzt.
 
Die Anleger wurden mit immensen Steuersparmöglichkeiten gelockt. Darüber hinaus wurden ihnen "100 Prozent Kapitalschutz" versprochen, das heißt, selbst für den Fall, dass der finanzierte Film floppt, ginge kein Geld verloren, da deutsche Großbanken wie die Dresdner Bank und die HypoVereinsbank die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals garantiere. Tatsächlich wurden die Bankgarantien jedoch nur gegenüber dem Fonds, nicht aber gegenüber dem einzelnen Anleger gewährt, weshalb das Totalverlustrisiko nach wie vor bestehen blieb.
 

Darüber hinaus wurde nur ein Bruchteil der eingezahlten Gelder tatsächlich in die benannten Filme gesteckt, der Rest blieb auf den Konten der Fonds eben bei jenen Banken, die die Kapitalrückzahlungsgarantie gewährten. Auf diese Weise ließ sich der Kapitalerhalt natürlich völlig risikolos garantieren, da die Banken das Geld in ihren eigenen Kassen behielten und es sogar zu ihren Gunsten vermehren konnten. Wirtschaftlich betrachtet handelte es sich also um nichts anderes als eine Art Sparbrief, bei dem gelegentlich ein paar Filme finanziert wurden.

 So oder ähnlich werden bei vielen Medienfonds die Anleger betrogen.
 
 Die betrügerische Praxis bringt aber noch ein weiteres Problem mit sich. Aus Sicht des Finanzamtes entfallen bei einer so verhältnismäßig geringen Verwendung der Gelder für die Filmproduktion und das Abzweigen völlig überhöhter Provisionen zugunsten der Fondsmanager und Finanzvermittler die Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung, denn diese kommt nur für die Herstellungskosten von Filmen in Betracht.
 

Als Reaktion auf diese Praxis kippte der Gesetzgeber Ende 2005 die mittlerweile sinnlose Subventionierung der Filmindustrie. Gegenwärtig werden vom Fiskus nun Steuernachzahlungen von vielen Anlegern eingefordert, die geglaubt hatten, in eine sichere und rechtlich einwandfreie Anlage investiert zu haben.

 

Zwar geht die Staatsanwaltschaft bereits gegen einige Filmfondsanbieter vor. Kürzlich wurde sogar gegen den Initiator eines Medienfonds Anklage wegen Steuerhinterziehung und Untreue erhoben. Die Staatsanwaltschaft prüft ferner, ob im Fall der VIP Medienfonds gegen einen der Finanzvermittler strafrechtlich wegen Kapitalanlagebetruges vorzugehen ist, denn die damalige Vertriebsgesellschaft kassierte eine stolze Summe von 20 % der Anlagegelder für ihre Vermittlertätigkeit, ohne die Anleger darüber aufzuklären. Doch die strafrechtliche Verfolgung hilft den geprellten Anlegern letztlich nur wenig.

 

Was können die Anleger, die in einen der genannten Medienfonds investiert haben, unternehmen, um ihr Geld zurückzuerhalten?

 

Gegen die steuerlichen Nachforderungen können sie sich leider gar nicht zur Wehr setzen. Es bleibt daher nur, die Initiatoren der Medienfonds wegen falscher Angaben in ihren Emissionsprospekten zivilrechtlich zu belangen. Es besteht Hoffnung, das eingesetzte Kapital im Wege einer Schadensersatzklage wegen unzureichender Risikoaufklärung zurück zu erhalten.

Ein gerichtliches Klageverfahren ist jedoch sehr zeitaufwendig und die Vollstreckung der Urteile nur wenig erfolgversprechend, denn bei vielen Filmfonds ist oft nichts mehr zu holen. Wir empfehlen unseren Mandanten deshalb, primär gegen die Verkäufer und Vermittler der Medienfonds vorzugehen.

 

Im Fall der VIP Medienfonds stehen die Chancen, wieder an das Geld heran zu kommen, gut, denn die Anleger können sich an die solventen Großbanken halten, die die Fonds verkauft haben. Zu beachten ist allerdings, dass Ende des Jahres die Verjährungsfrist bereits abläuft, weshalb ein schnelles Vorgehen erforderlich ist.