H.F.S. Zweitmarktfonds Deutschland 2 - Trotz Dachfondskonstruktion: geschlossene Fonds enthalten grundlegende Risiken

H.F.S. Zweitmarktfonds Deutschland 2 - Trotz Dachfondskonstruktion: geschlossene Fonds enthalten grundlegende Risiken
29.06.2015158 Mal gelesen
Der H.F.S. Zweitmarktfonds 2 verfolgt einen breit gestreuten Investitionsansatz. Dennoch sind geschlossene Dachfonds unternehmerische Beteiligungen, die von ihren Anlegern wegen ihrer grundlegenden Risiken eine gewisse Risikobereitschaft erfordern. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät.

Der Gedanke, in einen bestimmten "Sachwert" zu investieren, ist für Anleger oft ein wichtiges Kriterium, weswegen sie sich für einen geschlossenen Fonds investieren. Das Konzept des Dachfonds H.F.S. Zweitmarktfonds Deutschland 2 hat diesen Investitionsansatz deutlich ausgeweitet: Es wird nicht in ein oder mehrere konkrete Immobilien, Schiffe oder sonstige Sachwerte investiert. Stattdessen wurde in über 100 weitere geschlossene Fonds investiert - davon eine erhebliche Anzahl an H.F.S.-Immobilienfonds. Doch auch ein Dachfonds, der gestreut in andere Fonds investiert, ist eine unternehmerische Beteiligung und nicht nur eine reine Kapitalanlage.

 

Es handelt sich bei dem Dachfonds um eine Kommanditgesellschaft, wie sich anhand des vollständigen Namen HSF Zweitmarktfonds Deutschland 2 GmbH & Co. KG erkennen lässt. Dieser Gesellschaftstyp verfügt über bestimmte grundlegende Eigenschaften - egal ob der Fonds in ein bestimmtes Objekt investiert oder über eine Vielzahl von Investitionszielen investiert. Hierzu gehört beispielsweise die Beteiligung an den Gewinnen- und Verlusten der (Dach-)Gesellschaft. Wenn die wirtschaftliche Entwicklung eines Zielfonds beeinträchtigt ist, dann betrifft dies auch den Dachfonds. Auch können solche Forderungen sogar im Ernstfall sogar an die Anleger "weitergereicht" werden.

 

Gesellschaftsbeteiligungen weisen Besonderheiten auf - zum Beispiel bei Kündigungen

 

Auch bei einer Kündigung ergeben sich bei einer Gesellschaftsbeteiligungen Besonderheiten: Nach einer Kündigung wird nämlich nicht "automatisch" das investierte Geld zurückgezahlt. Es wird stattdessen ein Auseinandersetzungsguthaben gebildet, das vom ursprünglichen Investitionsbetrag abweichen kann - sowohl nach oben als auch nach unten. Schon wegen dieser typischen Eigenschaften einer Gesellschaftsbeteiligung handelt es sich beim H.F.S. Zweitmarktfonds Deutschland 2 daher nicht "nur" um eine Kapitalanlage. Dies sollte den Anlegern bei der Investition bewusst gewesen sein - insbesondere dann, wenn sie sich auf Anraten ihres (HypoVereins-)Bankberaters an diesem Fonds beteiligten. Wenn Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, muss diese zum einen zu den Wünschen des Anlegers passen. Zum anderen müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines bestimmten Finanzprodukts anpreisen, sie müssen umfassend aufklären. Ein besonderer Punkt bei Anlageberatungen durch Bankberater ist die Aufklärung über Vergütungen und Provisionen, die durch die Zeichnung des empfohlenen Fonds generiert werden.

 

Wenn Anleger das Gefühl habe, dass sie in der Anlageberatung nicht zutreffend über die Eigenschaften ihrer Kapitalanlage informiert wurden oder sonstigen Handlungsbedarf beim H.S.F Zweitmarktfonds Deutschland 2 erblicken, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

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