HSC Optivita UK II und HSC Optivita Deutschland VI - Infotage für Anleger

HSC Optivita UK II und HSC Optivita Deutschland VI - Infotage für Anleger
12.06.2015160 Mal gelesen
Schlechte Zeiten für Lebensversicherungsfonds und ihre Anleger - Für die Fonds HSC Optivita UK II und HSC Optivita Deutschland VI bieten HAHN Rechtsanwälte telefonische Info-Tage an

Hahn Rechtsanwälte bieten für Anleger der geschlossenen Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK II und HSC Optivita Deutschland VI am 16.06., am 17.06. und am 23.06.2015 kostenfreie telefonische Informationstage an.

Beide Fonds bleiben derzeit deutlich hinter den Erwartungen und den prospektierten Zahlen zurück. Nach dem aktuellen Stand ist davon auszugehen, dass die Anleger bei den Fonds erhebliche Verluste erleiden werden.

Hahn Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund, mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. So können beispielsweise beratende Banken auch für eine unzureichende Risikoaufklärung oder verschwiegene Provisionen, die sie für die Vermittlung erhalten haben, haftbar gemacht werden. Nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte sind überdies die Prospekte fehlerhaft. Auch auf dieser Basis kommt eine Schadensersatzhaftung der Beratungsinstitute in Betracht.

Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist bei beiden Fonds allerdings Eile geboten. Die Fonds wurden ab 2005 und im Jahr 2006 vertrieben. Ein Anleger, der seine Beteiligung beispielsweise am 01.02.2006 gezeichnet hat, sollte vorsorglich als Fristablauf den 01.02.2016 beachten. Die Ansprüche verjähren taggenau nach 10 Jahren, wobei als Fristbeginn vorsorglich der Zeichnungszeitpunkt zugrunde gelegt werden sollte.

Im Rahmen der telefonischen Info-Tage informiert Hahn Rechtsanwälte über die aktuelle wirtschaftliche Lage der Fonds und über die rechtlichen Möglichkeiten. Interessierte Anleger können sich melden unter der Telefonnummer 0421/246850 und einen Telefontermin vereinbaren lassen. Gerne können Sie Ihre Anmeldung auch per E-Mail an info@hahn-rechtsanwaelte.de richten.


Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

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28359 Bremen

Tel.: 0421 - 246850

Fax: 0421 - 246 8511

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