Marketing Terminal GmbH: Geschädigte müssen Forderungen anmelden

Marketing Terminal GmbH: Geschädigte müssen Forderungen anmelden
22.05.2015193 Mal gelesen
Geschädigte der Marketing Terminal GmbH haben in diesen Tagen offizielle Post vom Insolvenzverwalter bekommen. Rechtsanwalt Cramer von dem Büro Flöther & Wissing fordert alle ihm bekannten Betroffenen auf, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle in einen Fragebogen zu übertragen und diesen an die Kanzlei zu senden.

Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus München, berät seit Bekanntwerden des Schneeball-Charakters des Geschäftsmodells "Marketing Terminal GmbH" beteiligte Anleger: "Die Geschädigten warten alle sehnsüchtig auf positive Neuigkeiten, aber es ist klar, dass der Insolvenzverwalter konkrete Angaben noch nicht liefert. Nützliche Informationen können wahrscheinlich erst bei der Gläubigerversammlung am 28. Juli in München abgerufen werden!"

Bis dahin wird Insolvenzverwalter Cramer weiterhin versuchen, Vermögenswerte zu sichern und zu bewerten, um einen ungefähren Überblick über die Insolvenzmasse zu bekommen. "Zwischendurch wird es da keine Informationen zum Verfahren geben", weiß Dr. Klass aus zahlreichen anderen von ihm begleiteten Insolvenzverfahren. Auch von Polizei und Staatsanwaltschaft nichts neues: "Die Opfer müssen die Gläubigerversammlung abwarten und hoffen, dass hier die Aussagen zur Insolvenzmasse etwas Licht in die Sache bringen!" Dr. Klass selbst wird an der Veranstaltung teilnehmen und im Anschluss über einen Mandantenbrief Informationen verteilen.

Als Opfer-Anwalt heißt es jetzt auch "wachsam sein", z.B. wenn größere Werte im Privatvermögen der MT-Gesellschafter auftauchen, an die man Ansprüche knüpfen kann. Aktuell ist ihm wichtig, alle Betroffenen an die Frist zur Anmeldung zur Insolvenztabelle zu erinnern - denn wer sich nicht meldet, geht später leer aus.

Das Ausfüllen des Anmeldungsformulars kann von den Marketing-Terminal-Opfern selbst übernommen werden. Dr. Klass empfiehlt allerdings, hier nur die Punkte aufzuführen, die auch belegt werden können. Vordruck und Belege sollten per Einschreiben an die Kanzlei des Insolvenzberaters gesendet werden, insbesondere dann, wenn wichtige Originale versendet werden.

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen gern, wenn sich Insolvenzgläubiger überfordert fühlen oder das ganze Verfahren in erfahrene Hände geben wollen. Dr. Klass: "Auch bei der Anmeldung zur Insolvenztabelle kann man Fehler machen!"

 

Mehr Informationen: http://www.forum-anlegerschutz.de/marketing-terminal-gmbh

 

Dr. Klüver Dr. Klass Zimpel & Kollegen

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