Schiffahrts Gesellschaft MS Chief mbH & Co. KG fordert Anleger zur Kapitalerhöhung auf

Schiffahrts Gesellschaft MS Chief mbH & Co. KG fordert Anleger zur Kapitalerhöhung auf
22.05.2015166 Mal gelesen
Die Schiffahrts-Gesellschaft MS „Chief“ mbH & Co. KG (Hansa Treuhand) beschließt im Rahmen ihrer außerordentlichen Treugeber- und Gesellschafterversammlung mit der notwendigen Mehrheit der Gesellschafter das Weiterbetreiben der MS „Chief“ und wendet damit (zunächst) den Verkauf des Schiffes ab

Die Schiffahrts-Gesellschaft MS "Chief" mbH & Co. KG (Hansa Treuhand) beschließt im Rahmen ihrer außerordentlichen Treugeber- und Gesellschafterversammlung mit der notwendigen Mehrheit der Gesellschafter das Weiterbetreiben der MS "Chief" und wendet damit (zunächst) den Verkauf des Schiffes ab.

Was steckt dahinter und was bedeutet dies für die Anleger?

Auch dieser Hansa-Treuhand Schiffsfonds bleibt nicht von der schon vor Jahren begonnen Talfahrt der Schiffsfonds verschont. Die einst als Wundermittel verkauften Fonds, sehen sich erheblichen Problemen ausgesetzt. Es gibt kaum einen Schiffsfonds mehr, der nicht mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen hat oder gar Insolvenz anmelden muss.

Um die Weiterführung des Schiffsfonds erfolgreich umsetzen zu können, benötigt die MS "Chief" mbH & Co. KG nach eigenen Angaben offensichtlich neues Kapital. Die Gesellschafter werden daher aufgefordert bis zum 31. Mai 2015 einer mit dem Weiterbetreiben des Schiffes einhergehenden freiwilligen Kapitalerhöhung zuzustimmen und das erhöhte Kapital einzuzahlen. 

Was passiert wenn das notwendige Kapital nicht beigetrieben werden kann? Es ist zu befürchten - wie in der Branche vielfach schon zu beobachten war -, dass die Gesellschaft für den Fall, dass die freiwilligen Zahlungen nicht ausreichen sollten, die fehlenden Beträge bei den Anlegern über Rückforderung erhaltener Ausschüttungen/Auszahlungen "holt". Dies wird den Anleger auch im Schreiben zur freiwilligen Nachzahlung bereits so als Szenarium angedroht, sollte das erforderliche Kapital nicht eingesammelt werden können. Für Sie als Anleger bedeutet dies, dass die Gesellschaft im schlimmsten Falle sämtliche Auszahlungen zurückverlangt, welche Sie aus dem Fonds bisher erhalten haben. Das dürfte die "Freiwilligkeit" für die Anleger in einem anderen Licht erscheinen lassen.

Außerdem bleibt fraglich, ob mit den freiwilligen Zahlungen nun ein wirtschaftlicher Erfolg einhergeht. Nach unserer Einschätzung und Erfahrungen könnte dennoch ein Totalverlust eintreten. Ein Umstand der vielen Anlegern mangels ordnungsgemäßer Beratung durch Banken oder Vermittler nicht bewusst ist - ebenso wenig die Tatsache, dass der Fonds zunächst erhaltene Ausschüttungen zurückfordern könnte. Ob tatsächlich ein Anspruch auf Rückzahlung erhaltener Zahlungen besteht, kann durch KAP Rechtsanwälte fachkundig geprüft werden.

Weitere Informationen finden Sie bei KAP Rechtsanwälte unter: Schiffsfonds

Oder haben Sie weitere Fragen? Dann rufen Sie uns an: 089-41.61 72.75-0.