Südfinanz AG - Zahlreiche Anleger warten vergeblich auf Auszahlung - was Anleger nun tun können

06.05.2015 462 Mal gelesen
Betroffene Südfinanz Anleger können ihre Forderungen zunächst zur Insolvenztabelle anmelden. Eine solche Anmeldung ist nach unserer Einschätzung zwar ratsam, muss jedoch umfangreich begründet werden, um von der Südfinanz AG zumindest einen, wohl geringen, Teil des entstandenen Schadens ersetzt...

Für zahlreiche Anleger der Südfinanz Holding AG stellte sich Anfang des Monats ein unangenehmes Erwachen ein wie KAP Rechtsanwälte berichten: die für den 01.05.2015 angekündigte Rückzahlung des angelegten Geldes ist wegen der zwischenzeitlichen Insolvenz der Südfinanz Holding AG ausgeblieben. Ob und in welcher Höhe Anleger nun bei der Südfinanz an ihr Geld kommen ist fraglich, doch die Anleger haben noch andere Chancen, Ihren Schaden ersetzt zu bekommen:

Betroffene Anleger können ihre Forderungen zunächst zur Insolvenztabelle anmelden.  "Eine solche Anmeldung ist nach unserer Einschätzung zwar ratsam, muss jedoch umfangreich begründet werden, um von der Südfinanz AG zumindest einen, wohl geringen, Teil des entstandenen Schadens ersetzt zu erhalten. Daher bleibt für Anleger nach wie vor maßgeblich, wie sie neben den Insolvenzverfahren eine Erstattung ihres investierten Betrages erlangen können." erläutert Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause Partner bei KAP Rechtsanwälte die Folgen.

Hier kommen insbesondere Schadensersatzansprüche gegen die depotführende DAB Bank AG in Betracht. Rechtsanwalt Krause: "In mehreren von uns vertretenen Verfahren hat das Oberlandesgericht (kurz OLG) München die Bank erst kürzlich in einer Vielzahl von Verfahren verurteilt, den Anlegern den aus der Fehlberatung durch die Accessio AG (ehemals Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) entstandenen Schaden zu ersetzen. Die meisten von der Accessio vertriebenen "Wertpapiere", wie Inhaber-Teilschuldverschreibungen oder Genussscheine der HPE Hanseatic Private Equity, der Ponaxis AG, der Cargofresh AG, der Pongs & Zahn AG, der Konservenfabrik Zachow oder der Salvator Grundbesitz und eben auch der SüdfinanzAG haben mittlerweile zu erheblichen Verlusten der Anleger geführt. Diese Verluste sind es, für die nach Ansicht des OLG München nun die DAB Bank unter bestimmten Voraussetzungen einzustehen hat."

Und das OLG München fand hier mehr als deutliche Worte: Nachdem die DAB Bank AG Kenntnis von der systematischen Fehlberatung durch die Accessio AG gehabt hat bzw. deren Fehlberatung objektiv evident gewesen ist, wäre diese dazu verpflichtet gewesen, die gemeinsamen Kunden zu warnen. Nachdem sie dieser Warnpflicht nicht nachgekommen ist, haftet sie den Anlegern auf Schadensersatz. Die DAB Bank hat somit für die Beratungsfehler der Accessio AG einzustehen.

Urteile sind Meilenstein für betroffene Accessio-Anleger

Für Betroffene Accessio-Anleger sind die Urteile ein Meilenstein in der Durchsetzung ihrer Ansprüche. "Nach dem durch uns erstrittenen Urteil des Bundesgerichtshofes (kurz BGH) vom 19.03.2013 in dem der BGH erstmals die grundsätzliche Möglichkeit der Haftung der Direktbank bestätigt hatte, setzt das Oberlandesgericht München, diese Rechtsprechung des BGH nach intensiver Beweisaufnahme in Urteile gegen die DAB Bank um." freut sich Rechtsanwalt Thorsten Krause.

Lesen Sie hier weiter, warum sich dabei die überzeugende Begründung des OLG München nicht auf die individuelle Fehlberatung des einzelnen Anlegers stützt ...