Resch Rechtsanwälte - BWF Stiftung: Haftet Wirtschaftsprüfer für falsches Testat?

Resch Rechtsanwälte - BWF Stiftung: Haftet Wirtschaftsprüfer für falsches Testat?
24.03.2015394 Mal gelesen
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Norbert Wojciechowski hat für die BWF Stiftung die vermeintlich vorhandenen Goldbestände testiert.

Nach dem in dem Verkaufsprospekt der BWF-Stiftung vorgestellten Konzept erwirbt der Kunde bei dem Produkt "Gold-Standard" Anlagegold mit einer Reinheit von 999/1.000 zu seinem Alleineigentum. Dieses Gold soll nach dem im Prospekt dargelegten Konzept von der BWF-Stiftung als Sondervermögen gehalten und in einem Hochsicherheitstresor in Deutschland gelagert werden.

Testat vom 03.09.2014

Als werbewirksame Maßnahme hat die Stiftung ihre vermeintlich eingelagerten Goldbestände von einem öffentlich bestellten und vereidigten Wirtschaftsprüfer bestätigen lassen. So testierte der Wirtschaftsprüfer am 03.09.2014, dass zum Stichtag auf den 31.07.2014 Zahlungen der Kunden auf bestehende Verträge in Höhe von € 45.174.397,00 eingegangen waren und bestätigt:

 "Der Istbestand, das heißt der heute körperlich vorgefundene Bestand, entspricht der Menge, die nach Gesamtheit aller aktiven Kundenverträge zum 31.07.2014 vorzuliegen hat. Damit ist der Istbestand der Sollbestand."

Unter Berücksichtigung des zum 31.07.2014 aktuellen Goldpreises in Höhe von rund € 31,00 pro Gramm, hat der Wirtschaftsprüfer das Vorhandensein von 1,4 Tonnen Gold bestätigt.

Ergebnis der Beschlagnahme

In der Folge der Beschlagnahme aller eingelagerten Materialbestände hat die Berliner Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass nach erster Einschätzung von den beschlagnahmten 4 Tonnen rund 95% gefälscht waren, also nur 0,2 Tonnen Gold vorhanden waren.

Schadenersatzanspruch

Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte prüft daher auch Schadenersatzansprüche wegen der Erstellung von unzutreffenden Bescheinigungen, die in zahlreichen Fällen den Kaufentschluss der Anleger begründet haben.