WealthCap Life Britannia 2: Welche Ansprüche haben HypoVereinsbank-Kunden? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert

WealthCap Life Britannia 2: Welche Ansprüche haben HypoVereinsbank-Kunden? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert
23.03.2015494 Mal gelesen
Der Fonds WealthCap Life Britannia 2 wurde den einstigen Prognosen bislang nicht gerecht. Andauernde Ausschüttungsausfälle und vage Zukunftsaussichten lassen so manchen Anleger an seiner Kapitalanlage zweifeln.

Lebensversicherungspolicen waren vor einigen Jahren beliebte Investitionsziele geschlossener Fonds. Doch in nicht wenigen Fällen entspricht die heutige Entwicklung nicht den einstigen Versprechungen. Im Fall des Fonds WealthCap Life Britannia 2 mussten die Anleger bislang auf Ausschüttungen verzichten. Sie hätten bislang immerhin 15% des Einlagebetrags erhalten sollen. Und nach der Einschätzung der Fondsgesellschaft werden die Anleger wohl auch "bis auf Weiteres" auf Ausschüttungen verzichten müssen. Überdies ist noch offen, ob die geschlossene Beteiligung den Anlegern unter dem Strich ein Plus oder ein Minus einbringen wird.

 

Dass nicht alle Anleger des Fonds WealthCap Life Britannia 2 mit dieser Entwicklung zufrieden sind, zeigte sich bei der Beratung von Anlegern des Fonds durch die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Dass die Anleger mit dieser Entwicklung auseinandersetzen müssen, ist unter anderem auch auf die unternehmerische Natur ihrer Kapitalanlage zurückzuführen. Die Life Britannia GmbH & Co. Zweite KG ist ein Unternehmen in der Form einer Kommanditgesellschaft, wie sich am vollständigen Namen der Fondsgesellschaft erkennen lässt. Dass ein Unternehmen sich nicht in jedem Fall prognosegemäß entwickelt, verdeutlicht, dass ein geschlossener Fonds nicht "nur" eine verzinsliche Kapitalanlage ist.

 

Wenn Anleger des WealthCap Life Britannia 2 (und auch die Anleger weiterer WealthCap-Lebensversicherungsfonds) sich Gedanken über rechtliche Schritte machen, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Es kann dann geprüft werden, welche konkreten rechtlichen Optionen einem Anleger offen stehen. Wenn Anleger aufgrund der Beratung durch die HypoVereinsbank davon ausgingen, dass eine "sichere" Kapitalanlage habe, kann beispielsweise eine Haftung der HypoVereinsbank wegen Beratungsmängeln im Raum stehen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Anleger, die in den Fonds WealthCap Life Britannia 2 sowie in weitere WealthCap-Lebensversicherungsfonds investierten.

 

Weitere Informationen zum Thema Lebensversicherungsfonds und dem Fonds WealthCap Life Britannia 2 befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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