WealthCap Life USA 4 – Ausschüttung 2015: Durchwachsene Aussichten

WealthCap Life USA 4 – Ausschüttung 2015: Durchwachsene Aussichten
20.03.2015556 Mal gelesen
Bei dem Fonds WealthCap Life USA 4 müssen die Anleger wohl erneut auf Ausschüttungen verzichten – dies legt zumindest der aktuelle Kundenbericht nahe. Anleger, die Zweifel wegen ihre Beteiligung an diesem Fonds haben, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Lebensversicherungen verheißen Verlässlichkeit und Sicherheit. Dass dies jedoch nicht für jede Investition in Lebensversicherungen gilt, zeigt die Entwicklung der von der HypoVereinsbank vertriebenen geschlossenen Beteiligung WealthCap Life USA 4. Denn bereits die erste, eigentlich für das Jahr 2013 geplante Ausschüttung entfiel. Die Einnahmen entwickelten sich nicht wie ursprünglich geplant, weil die Versicherten -eigentlich erfreulicherweise - länger leben als prognostiziert. Wie sich dem aktuellen Kundenbericht 2014 des Fonds WealthCap Life USA 4 entnehmen lässt, soll diese Situation auch weiter andauern. Es wird - wie in den vorherigen Jahren - lediglich vermerkt, dass die Voraussetzungen für eine Ausschüttung nicht gegeben seien.

 

Diese Entwicklung lässt die unternehmerische Natur geschlossener Beteiligungen in den Vordergrund treten. Denn die WealthCap Life USA 4. GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, die vorhandenen Geldern und Einnahmen wirtschaften muss. Diese Geschehnisse können bei Anleger zu Zweifeln führen, ob sie überhaupt in die "richtige" Kapitalanlage investierten. Insbesondere dann, wenn ein Anleger davon ausging, eine sichere Kapitalanlage zu haben.

 

Anfragen von WealthCap-Lebensversicherungsfonds-Anlegern an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zeigen, dass es Anleger gibt, die an ihrer geschlossenen Beteiligung zweifeln. Wenn Anleger des Fonds WealthCap Life USA 4 (oder anderer Lebensversicherungsfonds) solche Zweifel hegen, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann beispielsweise geprüft werden, ob eine Haftung der HypoVereinsbank wegen Beratungsmängeln vorliegt. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Anleger, die in den Fonds WealthCap Life USA 4 sowie in weitere WealthCap-Lebensversicherungsfonds investierten.

Weitere Informationen zu den WealthCap-Lebensversicherungsfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de