WealthCap Life Britannia 1: Wie können sich HypoVereinsbank-Kunden wehren, die Zweifel an ihrer Kapitalanlage haben?

WealthCap Life Britannia 1: Wie können sich HypoVereinsbank-Kunden wehren, die Zweifel an ihrer Kapitalanlage haben?
17.03.2015497 Mal gelesen
Eine Investition in Lebensversicherungspolicen verheißt eine sichere und verlässliche Investition. Dennoch passen geschlossene Beteiligungen wie der WealthCap-Fonds Life Britannia 1 wegen grundlegende Risiken nicht zu jedem Anleger. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Großbritannische Lebensversicherungspolicen erfreuten sich vor einigen Jahren großer Beliebtheit als Investitionsziele. Daher finden sich solche Policen auch in verschiedenen geschlossenen Beteiligungen. Einer jener Fonds ist der von der HypoVereinsbank vertriebenen Fonds WealthCap Life Britannia 1. Doch trotz des sicherheitsverheißenden Investitionsziels müssen Anleger bei der Zeichnung risikobereit gewesen sein. Doch nicht jeder Zeichner des WealthCap Life Britannia 1 war dies, wie sich bei der Beratung von Anlegern durch Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dass es sich bei dem Fonds WealthCap Life Britannia 1 um mehr als eine "bloße" Kapitalanlage handelt, lässt sich bereits am vollständigen Namen des Fonds, nämlich HVBFF Life Britannia GmbH & Co. Erste KG erkennen. Es handelt sich um eine Kommanditgesellschaft, der neben Chancen auch unternehmerische Risiken innewohnen. Schon aufgrund der dessen ist der Fonds keine Kapitalanlage für Anleger, die Sicherheit bzw. absolut verlässliche Renditen suchten.

 

Dies zeigt sich auch in der aktuellen Entwicklung der Fondsgesellschaft. Denn die Anleger müssen zugunsten der Liquidität und weitere Kostenpunkte auf Ausschüttungen verzichten. Doch was können Anleger unternehmen, wenn sie sich fragen, ob mit der Beteiligung am Lebensversicherungsfonds WealthCap Life Britannia 1 überhaupt die "richtige" Kapitalanlage haben? Wenn Anleger solche Zweifel hegen, dann sollte die Anlageberatung rechtlich überprüft werden.

 

Anlageberatung kann Ansatzpunkte bieten, wenn Anleger Zweifel an ihrer Kapitalanlage haben

 

Spricht eine Bank eine Anlageempfehlung aus, so muss sich diese an den Wünschen des Kunden orientieren. Zum anderen müssen die Berater auch umfassend über die - passenderweise empfohlene - Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen ein umfassendes Bild der Kapitalanlage zeichnen. Hierzu zählen jene Risiken, die aus der gesellschaftsrechtlichen Natur herrühren. An erster Stelle sind hier Verlustrisiken zu benennen. Im Fall des Fonds WealthCap Life Britannia 1 sind auch auf dessen Besonderheiten hinzuweisen - beispielsweise unterscheiden sich britische und deutsche Lebensversicherungen in grundlegenden Punkten.

 

Wurde gegen eine dieser Beratungs- bzw. Hinweispflichten verstoßen, dann stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung im Raum.. Wenn Anleger des Lebensversicherungsfonds WealthCap Life Britannia 1 das Gefühl habe, dass sie in der Anlageberatung nicht zutreffend über die Eigenschaften ihrer Kapitalanlage informiert wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dann kann anhand einer Überprüfung des Einzelfalls ausgelotet werden, welche rechtlichen Optionen den Anlegern offen stehen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Anleger, die in diesen oder andere WealthCap-Lebensversicherungsfonds investierten.

 

Weitere Informationen zu den WealthCap-Lebensversicherungsfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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