Unwetterwarnung für Solarfonds: Italien kürzt Einspeisevergütung

Unwetterwarnung für Solarfonds: Italien kürzt Einspeisevergütung
13.03.2015316 Mal gelesen
Es ziehen Wolken auf für die Anleger, die spanische und italienische Solaranlagen investiert haben. Viele Sonnenstunden und hohe Renditeversprechen machten die geschlossenen Solarfonds attraktiv.

Doch nun wird es schattig: Spanien hatte bereits 2013 aus Geldnot seine Subventionierung enorm reduziert und nun hat auch der italienische Staat die Einspeisevergütung rückwirkend gekürzt.

Und dass, nachdem zahlreichen Anlegern über Jahre hinweg von ihren Beratern versichert worden war, die Vergütung sei sicher. In der Tat gab es bisher im italienischen Sonnenstaat eine garantierte Mindestvergütung für Jahreserzeugungsmengen bis zu zwei Gigawattstunden. Diese wurde 2014 mit dem "Ritiro Dedicato" gekippt. Zum Nachteil der italienischen Betreibergesellschaften, denn sie erhalten rückwirkend zum 1.1.2014 nun nur noch den durchschnittlichen, für den Standort der Anlage einschlägigen Marktpreis. In einem nächsten Schritt wurde die fixe Anreizvergütung für den produzierten Strom, der so genannte Feed-In-Tarif (FIT), gesetzlich neu geregelt - und somit die ursprünglich über 20 Jahre garantierte Vergütungshöhe, die den Großteil der Einnahmen der Solaranlagenbetreiber ausmachte.

Die Auswirkungen sind nicht nur für die Betreiber immens, sondern auch für Anleger in Solarfonds. Wir erhalten vermehrt Anfragen von Mandanten, die in Solarfonds investiert haben und nun um ihre Rendite fürchten. Nicht ohne Grund, denn schon seit Anfang 2014 haben Fondsverwaltungen auf die nachteilige Entwicklung hingewiesen.

Neue Tarife - ungewisse Entwicklung

Mit dem am 20.8.2014 veröffentlichten Gesetz werden die Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Kapazität von mehr als 200 Kilowatt vor die Wahl gestellt. Sie können sich als bisherige Nutzer des Fördertarifes "Conto Energia" zwischen drei Tarifoptionen entscheiden.

1. Verlängerung der Laufzeit des FIT von 20 auf 24 Jahre, allerdings verbunden mit einer anteiligen prozentualen Reduzierung des FIT.
2. Beibehaltung der bisherigen Laufzeit bei erheblicher Kürzung des FIT und späterer Tariferhöhung.
3. Pauschale Reduktion des FIT und Beibehaltung der ursprünglichen Laufzeit von 20 Jahren.

Uns liegen Schreiben vor, in denen beispielsweise die Hannover Leasing GmbH & Co. KG, ein zur Sparkassen-Finanzgruppe gehörendes deutsches Unternehmen, die Optionen 1 und 2 bemängelt. Hier sei der mit der Zeit nachlassenden Produktivität der Anlagen und dem Geldwertverlust nicht Rechnung getragen. Auch unsere Einschätzung ist: Nach der aktuellen Entwicklung kann man auf eine künftige Tariferhöhung - und sei sie auch gesetzlich vorgesehen - nicht vertrauen.

Die Anleger sollen sich zwischen den drei Optionen entscheiden, heißt es in den Schreiben. Die Fondsgesellschaft könne auch klagen, aber laut rechtlichen Beratern stehe die Chance im nationalen Klageverfahren zu siegen bei 50 % - und eine Prozessfinanzierung für ein millionenschweres Klageverfahren vor internationalen Gerichten zu finden sei äußerst schwierig. Insgesamt heißt es also von den Fondsbetreibern: Friss oder stirb.

Alternative: Raus aus dem Solarfonds

Doch was können die Anleger in ihrer aktuellen Situation tun?

Die Anleger sollten Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anlageberater wegen Falschberatung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, insbesondere, wenn sie meinen, dass sie über das Risiko der rückwirkenden Reduzierung der Einspeisevergütung nicht aufgeklärt wurden.

Lässt sich die Falschberatung nachweisen, steht dem Anleger Schadensersatz zu, d.h. er ist so zu stellen, als wäre er dem Fonds nie beigetreten.

Betroffene Anleger können sich zur Überprüfung möglicher Rechtsansprüche gerne an unsere Kanzlei wenden. Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.


Mehr Informationen: www.finanzmarkt-recht.de

mzs Rechtsanwälte
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