Medico 39: Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde der Bonnfinanz AG zurück

Aktien Fonds Anlegerschutz
17.02.2015238 Mal gelesen
Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde der Bonnfinanz AG in einem Medico 39 Fonds zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Oberlandesgerichtes München gehalten. Das Oberlandesgericht München hatte die Berufung seinerzeit einstimmig und ohne mündliche Verhandlung als unbegründet zurückgewiesen.

Hintergrund:

Wir hatten bereits an dieser Stelle berichtet, dass die Bonnfinanz AG zu Schadensersatz und Rückabwicklung der Beteiligung verurteilt wurde. Hintergrund war eine Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds Medico 39. Sowohl das Landgericht Augsburg als auch das Oberlandesgericht München sahen eine Falschberatung der Bonnfinanz AG als erwiesen an. Die Revision wurde seinerzeit nicht zugelassen. Die gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichtes München eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde wurde nunmehr vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen.
 

 Fazit:

Auch diese Entscheidung stärkt die Stellung geschädigter und fehlerhaft beratener Anleger. Sie zeigt erneut, dass eine erfolgreiche Geltendmachung bestehender Ansprüche auch gegen sogenannte freie Anlageberater noch einige Jahre nach der Zeichnung erfolgversprechend sein kann.

Was können Anleger geschlossener Fonds jetzt tun?

Anlegern geschlossener Fonds wird geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.