BaFin: Life Performance GmbH muss abgewickelt werden – Möglichkeiten der Anleger

BaFin: Life Performance GmbH muss abgewickelt werden – Möglichkeiten der Anleger
03.02.2015763 Mal gelesen
Die Life Performance GmbH muss ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft unverzüglich abwickeln. Das hat ihr die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgegeben.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Life Performance GmbH muss ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft auf Anweisung der BaFin unverzüglich abwickeln. Das teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsausfischt jetzt mit. Dadurch ist das Unternehmen verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.

Die Life Performance GmbH mit Sitz in Rheinfelden bot den Kauf bestehender Forderungen aus Kapitallebensversicherungen und Bausparverträgen an und versprach im Gegenzug Geldzahlungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Darüber hinaus bot das Unternehmen auch nachrangige partiarische Darlehensverträge an, die eine wirksame Bedingung der Rückzahlung nicht vorsahen. Allerdings betrieb die Life Performance GmbH das Einlagengeschäft ohne die nötige Erlaubnis des BaFin. Diese hatte schon mit Bescheid vom 29. April 2014 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte verlangt. Mit einem Widerspruch gegen die Abwicklungsanordnung ist die Life Performance GmbH zunächst beim Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. und nun auch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Der BaFin Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Die Life Performance GmbH ist eine Tochter der Holding Life Performance AG mit Sitz in Liechtenstein. Nach dem ersten Bescheid der BaFin stellte das Unternehmen seit Mai 2014 die Zahlungen an die Anleger ein. Nun wurden diese offenbar informiert, dass das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat. Ihr sei es nicht gelungen, die vorhandenen Anlagewerte zu veräußern. Daher fehle es an Liquidität, um der Abwicklungsanordnung nachzukommen. Die Folge sei der Insolvenzantrag.

Die betroffenen Anleger sollten umgehend handeln, da ihnen der Totalverlust drohen könnte. Um ihre Forderungen durchzusetzen, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Es bestehen verschiedene rechtliche Möglichkeiten, die Forderungen zu wahren. Möglicherweise können die Darlehensverträge wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch heute noch widerrufen werden. Auch kommen Ansprüche auf Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung in Betracht.

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html