Landgericht München zu Euro Grundinvest 15

Landgericht München zu Euro Grundinvest 15
28.01.2015283 Mal gelesen
Euro Grundinvest 15: In seiner vorläufigen Rechtseinschätzung ließ das Landgericht München erkennen, dass es beim Fonds Euro Grundinvest 15 derzeit von einer Aufklärungspflichtverletzung der Gründungskommanditisten ausgeht.

Am 27.01.2015 befasste sich das Landgericht (LG) München I in einer mündlichen Verhandlung erstmals mit den Vorwürfen gegen die Euro Grundinvest-Gruppe. Geklagt hatte ein Anleger des Euro Grundinvest 15, welcher sich im Jahre 2011 mit einem Betrag von EUR 15.000,00 über die Treuhänderin OVT Odeon Verwaltungs- und Beteiligungstreuhand GmbH & Co. KG an dem geschlossen Fonds beteiligte. Auch dieser Fonds hat zwischenzeitlich die Ausschüttungen eingestellt und "Unregelmäßigkeiten" in der Fondsabwicklung eingeräumt.

Besonders eindrucksvoll war das Gericht vorbereitet. Die Kammer zeigte sämtliche Firmenverflechtungen der Euro Grundinvest-Gruppe auf und stellte so beste Voraussetzungen für die Schaffung von Transparenz im Fall sicher.

Noch in den Klageerwiderungen hatten sich die insgesamt vier Beklagten, darunter die Treuhänderin OVT, die anderen Gründungsgesellschafter und Herr Malte Hartwieg persönlich, äußerst bedeckt gehalten. Sie hatten sich im Wesentlichen darauf beschränkt, den Vortrag der Klägervertreter mit dem Argument zu bestreiten, keine genauen Kenntnisse von den Vorgängen zu haben. Schon dieses Argument genügte dem Gericht nicht. Es forderte substantiierten Vortrag von den Beklagten, welchen diese jedoch auch in der mündlichen Verhandlung nicht lieferten.

In seiner vorläufigen Rechtseinschätzung ließ das Gericht erkennen, dass es derzeit von einer Aufklärungspflichtverletzung der Gründungskommanditisten ausgeht. Dies insbesondere hinsichtlich der Angaben zum Vorgängerfonds EGI 12. Die Gründungskommanditisten müssen sich dabei die (falschen) Darstellungen des Fondsvermittlers, der dima24, zurechnen lassen.

Das Gericht regte an, "zur Schadensbegrenzung" zu einer vergleichsweisen Einigung zu kommen. Hierfür haben die Beklagten nun bis zum 19.02.2015 Zeit. Für den Fall der Nichteinigung hat das Gericht die Verkündung einer Entscheidung für April 2015 angekündigt.

Unser Experten-Rat für Euro Grundinvest Anleger:  Die Ausführungen des Gerichts geben Grund zur Hoffnung, dass die Gründungskommanditisten antragsgemäß verurteilt werden. Sie müssen dann dem Kläger seine Einlagesumme zurück erstatten. Die Erkenntnisse beziehen sich vorrangig, aber nicht ausschließlich, auf den Fonds Euro Grundinvest 15. Auch die Nachfolgefonds (EGI 17, EGI 18) wurden nahezu identisch beworben und konzipiert. Damit haben Geschädigte auch dieser Fonds gute Aussichten, ihre Einlage zurück zu erhalten.

Sämtliche Anleger der Euro Grundinvest Fonds, deren Ausschüttungen aufgrund von entdeckten "Unregelmäßigkeiten" ausbleiben, können ihre Ansprüche zur Rückabwicklung prüfen lassen. Rechtsanwalt Robert D. Buchmann betreut eine Vielzahl von Geschädigten der Euro Grundinvest Gruppe.

 

Mehr Informationen: www.roessner.de/hartwieg-euro-grundinvest

                                                  

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Robert D. Buchmann
Rössner Rechtsanwälte
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