BNY Mellon Fonds: Rücknahme der Anteile beim nordIX Renten plus ausgesetzt

BNY Mellon Fonds: Rücknahme der Anteile beim nordIX Renten plus ausgesetzt
22.01.2015472 Mal gelesen
Der offene Rentenfonds nordIX Renten plus hat die Rücknahme der Anteile mit Wirkung zum 16. Januar 2015 bis auf weiteres ausgesetzt. Das gab das Fondsmanagement bekannt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH begründet die Aussetzung mit einem Anstieg der Rückgaben der Anteile in der zweiten Jahreshälfte 2014. Um weitere Mittelabflüsse zu verhindern, die die Erreichung der Anlageziele gefährden würden, wurde die Anteilsrücknahme bis auf weiteres ausgesetzt.

BNY Mellon hatte den Fonds nordIX Renten plus im September 2010 aufgelegt und bislang durchaus gute Ergebnisse vorgelegt. Umso überraschender wird für die Anleger nun die Aussetzung der Anteilsrücknahme gekommen sein. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, hänge dies auch mit der Wahl in Griechenland am 25. Januar zusammen. Es wird befürchtet, dass es durch die Wahl zu Turbulenzen auf dem Markt und Kursbewegungen kommen könnte, die auch die Wirtschaftlichkeit des Fonds beeinträchtigen könnten. Der Fonds investiert einen wesentlichen Teil in Anleihen, u.a. auch in Griechenland. Mit Stand zum Jahresende 2014 war der Fonds zu 14,25 Prozent in Griechenland investiert.

Anleger, die auf Grund der aktuellen Entwicklung beunruhigt sind, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen. Diese können vor allem dann entstanden sein, wenn im Zuge der Anlageberatung die Anleger nicht umfassend über Funktionsweise und Risiken des Fonds aufgeklärt wurden. Zu den wesentlichen Merkmalen des offenen Fonds zählt, dass die Anteile jederzeit handelbar sind, also börsentäglich auch wieder zurückgegeben werden können. Zu den Risiken gehört, dass die Rücknahme der Anteile auch ausgesetzt werden kann.

Zum vergleichbaren Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2014 ein anlegerfreundliches Urteil gefällt. Der BGH entschied, dass die vermittelnden Banken ungefragt über das Schließungsrisiko aufklären müssen, da die Aussetzung der Anteilsrücknahme für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko währen der Investitionsphase darstelle. Blieb diese Aufklärung aus, haben sich die Banken schadensersatzpflichtig gemacht.

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