Vergleich nach Kreditwiderruf mit Sparkasse: Darlehensnehmer muss für Umschuldung keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen

Vergleich nach Kreditwiderruf mit Sparkasse: Darlehensnehmer muss für Umschuldung keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen
14.01.2015237 Mal gelesen
Nach einem Widerruf des Darlehensvertrages wegen einer fehlerhafter Widerrufsbelehrung muss ein Darlehensnehmer keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen - ARES Rechtsanwälte erzielen außergerichlichen Vergleich

Ein von der Kanzlei ARES Rechtsanwälte vertretener Darlehensnehmer hatte seinen Darlehensvertrag widerrufen, eine hessische Sparkasse forderte jedoch eine fünfstellige Vorfälligkeitsentschädigung und weigerte sich, eine vorfälligkeitsentschädigungsfreie Darlehensablösung vorzunehmen.

Nach Prüfung der Verträge des Darlehensnehmers stellte sich nach Ansicht der ARES Rechtsanwälte heraus, dass die Widerrufsbelehrung des ursprünglichen Darlehensvertrages fehlerhaft und dieser damit noch heute widerrufbar war. Eine nachträglich getroffene "Zinsanpassungsvereinbarung" enthielt überhaupt keine Widerrufsbelehrung. Auch diese stellte sich nach Ansicht der ARES Rechtsanwälte als widerrufbar dar, da mit dieser Vereinbarung ein neues Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wurde und damit auch über ein Widerrufsrecht hätte belehrt werden müssen.

Nach eingehender Darlegung der Rechtsauffassung durch die ARES Rechtsanwälte lenkte die Sparkasse allerdings ein und verzichtete im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleiches vollständig auf die Erhebung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Der Fall zeigt exemplarisch, dass es nicht notwendig sein muss, ein Gericht zu bemühen, um im Rahmen eines Kreditwiderrufs zu einer konstruktiven Lösung mit der Bank oder Sparkasse zu kommen. Wichtig ist jedoch eine genaue Prüfung des Einzelfalles durch einen spezialisierten Rechtsbeistand, der in der Lage ist, die besonderen Umstände des Einzelfalles herauszuarbeiten und gegenüber der Bank darzulegen. So lässt sich eine Grundlage für außergerichtliche Verhandlungen schaffen, die es dann ermöglichen kann, zufriedenstellende Lösungen zu finden, ohne ein Gericht bemühen zu müssen. Notfalls steht der Weg zu den Gerichten natürlich immer noch offen.

Gerne beraten wir auch Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten eines Kreditwiderrufs und einer damit verbundenen möglichen Ersparnis.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte mit Sitz in der Banken- und Finanzmetropole Frankfurt am Main ist spezialisiert auf die Vertretung der Interessen von Bankkunden und Kapitalanlegern. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf.

Weitere Informationen:

http://ares-recht.de/kreditwiderruf-widerruf-darlehensvertrag/