MT-Energie GmbH –Insolvenzverfahren eröffnet

MT-Energie GmbH –Insolvenzverfahren eröffnet
09.01.2015435 Mal gelesen
Amtsgericht Tostedt eröffnet Insolvenzverfahren über das Vermögen der MT-Energie GmbH und der Tochtergesellschaft MT-BioMethan GmbH - Gespräche mit potenziellen Investoren über Verkauf des gesamten Geschäftsbetriebs - Abschluss in Kürze erwartet

Frankfurt am Main, 8. Januar 2015; Am 1. Januar 2015 hat das Amtsgericht Tostedt das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MT-Energie GmbH (Geschäfts-NR.: 22 IN 196/14) und der Tochtergesellschaft MT-BioMethan GmbH (Geschäfts-Nr.: 22 IN 202/14) eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter, Dr. Gideon Böhm von der Kanzlei Münzel & Böhm bestellt. Die MT-Energie GmbH hatte am 08. Oktober 2014 beim Amtsgericht Tostedt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt.

Nach Angaben der MT-Energie GmbH ist die Gesellschaft auf landwirtschaftliche Biogas-Anlagen spezialisiert, während die MT-BioMethan GmbH in der Biogasveredelung tätig ist.

Wie die MT-Energie GmbH weiter berichtet, hatte der vorläufige Insolvenzverwalter im November 2014 das Beratungsunternehmen Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeschaltet, um mögliche Investoren zu finden. Da sich das Geschäft des Konzerns während der vorläufigen Insolvenz positiv entwickelt. haben mehr als 20 Investoren Interesse bekundet. Nach Angaben der MT-Energie GmbH gehen die eingeschalteten Berater aufgrund der mit den potenziellen Investoren geführten Gespräche davon aus, dass es in Kürze zu einem Abschluss kommt. Die Verhandlungen sind darauf gerichtet, den gesamten Geschäftsbetrieb im Rahmen eines sogenannten Asset-Deals, also dem Erwerb sämtlicher Vermögensgegenstände, zu verkaufen.

Sollte es zu einem Abschluss mit einem der Investoren kommen, ist dies auch für die betroffenen Gläubiger der im Jahre 2012 begebenen Anleihe der MT-Energie AG (ISIN DE000A1MLRM7, WKN A1MLRM7) grundsätzlich eine positive Nachricht, weil der geplante Verkauf die Chancen auf eine schnelle Beendigung des Insolvenzverfahrens erhöht. Mit welchen Zahlungen die Anleihegläubiger auf ihre Forderungen rechnen können, hängt von der Höhe des Kaufpreises ab, den der Insolvenzverwalter erzielt. ARES Rechtsanwälte gehen aber davon aus, dass den Anlegern ein Schaden verbleiben wird. Anleger die Fragen zu dem Insolvenzverfahren oder zu möglichen Schadensersatzansprüchen gegen Dritte haben, können sich hierzu von den Anwälten der ARES Rechtsanwälte beraten lassen.