Premicon MS Astor: Nach Insolvenz des Fonds nun Verkauf des Schiffes – Möglichkeiten für Anleger

Premicon MS Astor: Nach Insolvenz des Fonds nun Verkauf des Schiffes – Möglichkeiten für Anleger
08.01.2015264 Mal gelesen
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Fondsgesellschaft Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co.KG „MS Astor“ ist das für den Fonds namensgebende Kreuzfahrtschiff nun verkauft worden. Den 1500 Anlegern des geschlossenen Schiffsfonds, drohen Verluste.

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Fondsgesellschaft Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co.KG "MS Astor" ist das für den Fonds namensgebende Kreuzfahrtschiff nun verkauft worden. Den 1500 Anlegern des geschlossenen Schiffsfonds, die ab dem Jahre 2009 ungefähr 45 Millionen Euro investiert haben, drohen dennoch finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust. Mit dem Verkauf des Schiffes ist die nach Insolvenzeröffnung angedachte Sanierung hinfällig geworden und Einnahmen aus dem Betrieb des Schiffes können nicht mehr generiert werden. Es ist zudem nicht zu erwarten, dass die Erlöse des Verkaufes in Höhe von ca. EUR 15 Mio. die Forderungen der Anleger auf Rückzahlung ihrer Einlage befriedigen können, wenn sie denn überhaupt an die Anleger fließen sollten, da zunächst die vorrangigen Forderungen der Banken befriedigt werden dürften.

Im November 2013 hatte die Gesellschaft noch gemeldet, sie sei mit den Vorbuchungen für Sommer 2014 "sehr zufrieden". Entgegen dieser Aussage häuften sich jedoch Schulden an, die die Muttergesellschaft des Charterers CMV zwar zunächst übernahm, die aber anschließend verrechnet wurden, so dass für 2014 nichts übrig blieb, um die übrigen ausstehenden Verbindlichkeiten zu begleichen. Es folgten der Insolvenzantrag und nun der Verkauf des Schiffes. Am 16.01.2015 findet eine Gesellschafterversammlung in München statt. Ob diese für die Anleger erfreuliche Nachrichten zum Inhalt haben wird, steht nach bisherigem Kenntnisstand nicht zu vermuten.

Was können Anleger tun?

Die Premicon AG erhielt laut Verkaufsprospekt für die Eigenkapitalvermittlung ca. 17,9 % des von den Anlegern eingezahlten Anlagekapitals. Wieviel davon wiederum an beratende Banken und Vermittler geflossen ist, lässt sich dem Prospekt jedoch nicht entnehmen.

Sollten Anleger vor dem Erwerb der Beteiligung über Provisionszahlungen an beratende Banken oder über Risiken des Fonds von den beratenden Banken oder Vermittlern nicht hinreichend aufgeklärt worden sein, können diese möglicherweise Ansprüche gegen die beratende Bank bzw. gegen den Vermittler auf Rückabwicklung geltend machen.

Sollte die Insolvenz durch ein Fehlverhalten des Fondsmanagements entstanden sein, könnten auch hier Haftungsansprüche in Frage kommen.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung geschädigter Anleger im Bank- & Kapitalmarktrecht spezialisiert. Betroffene Anleger des Fonds können sich hinsichtlich der Einschätzung der individuellen Rechtslage an die ARES Rechtsanwälte GbR wenden, um mögliche rechtliche Schritte zu erörtern und prüfen zu lassen.

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http://ares-recht.de/news/2015/01/premicon-ms-astor-insolvenz-verkauf-moeglichkeiten-anleger/