Schneekoppe GmbH – Wahl eines Gemeinsamen Vertreters scheitert

Schneekoppe GmbH – Wahl eines Gemeinsamen Vertreters scheitert
19.12.2014210 Mal gelesen
Wahl eines Gemeinsamen Vertreters gescheitert - ARES Rechtsanwälte hält gemeinsame Interessenvertretung für sinnvoll - Gläubigerversammlung (Berichtstermin) am 20. Januar 2015

Frankfurt am Main, 15. Dezember 2014. Die Wahl eines Gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger der Anleihe der Schneekoppe GmbH (ISIN: DE000A1EWHX9, WKN A1EWHX) ist auf der ersten Gläubigerversammlung am 8. Dezember 2014 gescheitert. Für die Wahl des Gemeinsamen Vertreters gab es nur einen einzigen Wahlvorschlag, nämlich die One Square Advisory Services GmbH. Wie sich aus einem Offenen Brief der Geschäftsführung ergibt, hat sich die Mehrheit der anwesenden Anleihegläubiger gegen die Wahl gemeinsamen Vertreters entschieden. Das hat zur Folge, dass die Anleihegläubiger im laufenden Insolvenzverfahren ihre Interessen selbst vertreten müssen. Aus Sicht der ARES Rechtsanwälte ist es jedoch sinnvoll, die Interessen aller Anleihegläubiger gegenüber der Gesellschaft und anderen Gläubigergruppen gemeinsam zu vertreten.

Bereits am 20. Januar 2015 findet eine erneute Gläubigerversammlung statt. Bei dieser Gläubigerversammlung handelt es sich jedoch um eine Gläubigerversammlung aller Gläubiger der Schneekoppe GmbH. In diesem sogenannten Prüfungs- und Berichtstermin wird der vorläufige Insolvenzverwalter über den Stand des Insolvenzverfahrens berichten. Möglicherweise wird es im Zuge dieses Termins bereit Aussagen dazu geben, wie das Gericht den bereits vorgelegten Insolvenzplan beurteilt. Anleihegläubiger sollten daher aus Sicht von ARES Rechtsanwälte an der nächsten Gläubigerversammlung teilnehmen. Für Anleger, die die Gläubigerversammlung nicht selbst besuchen wollen, bieten ARES Rechtsanwälte die Möglichkeit, die Gläubiger auf der Versammlung zu vertreten.