Schiffsonds – neue Hoffnung für Anleger

Schiffsonds – neue Hoffnung für Anleger
17.12.2014237 Mal gelesen
Banken, die Schiffsfonds vertrieben haben können zur Rechenschaft gezogen werden. Der Verbraucherschutz durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Schiffsfonds wird gestärkt.

Banken können zur Rechenschaft gezogen werden - Kapitalanlagen in Schiffsfonds stehen unter einem schwachen Stern, viele betroffene Anleger suchen nach Hilfe zur Rettung der Gelder und Beendigung der Beteiligung - Diskussionsbeitrag von Rechtsanwältin Julia Freifrau von Bredow, Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB

Es gibt Hoffnung für Anleger, die ihre Schifffondsbeteiligungen durch Bankdarlehen fremdfinanziert haben. Typischerweise wurde bereits beim Beratungsgespräch in der Bank nicht nur die Beitrittserklärung zum Fonds unterzeichnet, sondern auch das Darlehen zur Finanzierung, so dass von einem einheitlichen Geschäft die Sprache ist. In diesem Fall besteht die Möglichkeit nicht nur das Darlehen, sondern auch die Fondsbeteiligung rückgängig zu machen. Was müssen die betroffen Anleger tun?

 

Möglichkeit der Rückabwicklung - Wie das?

Im Ergebnis wird das gesamte Vertragsverhältnis rückabgewickelt, und der Anleger erhält das Darlehen zurück bzw. kann auf eine Neuberechnung hoffen. Besonders vorteilhaft ist dies für die betroffenen Anleger, da der Widerruf der Schiffsbeteiligungen selbst nicht zu einer vollständigen Rückabwicklung führen könnte. Gründe dafür sind hier im Gesellschaftsrecht zu sehen.

Wenn es sich allerdings wie in vielen Fällen um ein verbundenes Geschäft mit einem Bankdarlehen handelt, ist dies nicht der Fall. Bei der Rückabwicklung muss der Bankkunde und Anleger lediglich die Beteiligung in der Form, wie er sie momentan hält, an die Bank übertragen, sodass letztlich die Banken die neuen Gesellschafter dieser Schiffsfonds sind. Damit schließt sich der Kreis, denn die Banken haben letztlich auch selbst den Schaden zu tragen, der mit ihrer Beratung angerichtet wurde. Vielleicht gereicht dies ja auch zum Vorteil anderer Anleger, die mit Eigenkapital ihre Beteiligung finanzierten. Denn dadurch, dass Banken nun als neue Gesellschafter dann eintreten werden, ist die finanzielle Voraussetzung geschaffen und auch das Interesse der Banken, die Fonds weiter zu unterstützen, zu sanieren oder den schlimmsten Schaden abzuwehren, sodass letztlich die Banken im Eigeninteresse sich, aber auch die anderen Anleger schützen können.

Die Frage nach der Strategie, die dem Anleger Schutz und Sicherheit bietet sollte genauso geklärt werden, wie auch die Fragen nach dem Gesellschaftsrecht, die Erläuterung von Schiffsfondsinvestments und deren Unterschiede.

 

Verbraucherschutz durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Schiffsfonds

Wieder einmal hat sich gezeigt, dass der Verbraucherschutz sehr wirksam sein kann. Gerade im Hinblick auf Widerrufsbelehrungen konnten wir bereits viele Fälle zur Zufriedenheit unserer Mandanten lösen und können jetzt im Hinblick auf die Schiffsbeteiligungen Anlegern Mut machen. Vorteil der Widerrufsmöglichkeit ist auch, dass langwierige Prozesse bzgl. der Falschberatung und mögliche Beweisnot umgangen werden, denn die Voraussetzung für einen Widerruf ist eine rein rechtliche Prüfung der Widerrufsbelehrung, sodass die Prozessrisiken dadurch weitgehend minimiert werden. Zumindest besteht nun Hoffnung für  viele Anleger in Schiffsfondsbeteiligungen, doch noch ein Happy End zu finden.

 

Pressekontakt/ViSdP:

 

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB

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