Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Welche Ansprüche können Anleger geltend machen?

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Welche Ansprüche können Anleger geltend machen?
01.12.2014200 Mal gelesen
Vor rund einem Jahr wurde das endgültige Aus des offenen Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds bekanntgegeben. Doch auch Ende 2014 gibt Anleger, die sich fragen, ob sie Schadensersatz fordern können. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Die Abwicklung des offenen Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (WKN: SEB1AB, ISIN: DE000SEB1AB7) hat vor einigen Monaten begonnen. Und die Anleger haben auch schon Geld gesehen. Dennoch gibt es Anleger, die sich mit dem endgültigen Aus ihrer Kapitalanlage bzw. der vorherigen Schließung nicht abgefunden haben. Dies zeigt sich auch daran, dass mehrere Monate nach dem Auflösungsbeschluss nach wie vor Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (und auch der Schwesterfonds) an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wenden und wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

 

Bei der Prüfung, ob Anleger Schadensersatz fordern können, kommt der Anlageberatung bzw. der "Überführungsberatung" aus einer SEB Vermögensverwaltung eine besondere Bedeutung zu. Denn nicht wenige Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P wurden von der Schließung des Fonds Anfang 2012 überrascht. Dies und die hieran anknüpfenden weitere Entwicklung, ließen bei so manchem Anleger Zweifel an der Anlageberatung bzw. Überführungsberatung aus einer SEB Vermögensverwaltung wach werden. Dass es bei solchen Zweifeln Ansatzpunkte für Schadensersatz wegen Beratungsfehlern gibt, hat der Bundesgerichtshof im April 2014 bestätigt. Die zentrale Begründung des Gerichts lautete, dass die Schließung eines offenen Fonds eine Ausnahme vom Grundprinzip der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit sei. Über solche grundlegenden Eigenschaften sei in einer Anlageberatung einzugehen.

 

Wie sich die höchstrichterliche Begründung erahnen lässt, kommt es bei Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern auf das individuelle Beratungsgespräch an. Erst durch eine Überprüfung der konkreten Anlageberatung kann ausgelotet werden, wie die Chancen stehen. Wenn Anleger, die in den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P investierten, wissen möchten, wie es um ihren Fall bestellt ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Mandanten, die in den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (bzw. in eine SEB Vermögensverwaltung) investierten.

 

Weitere Informationen zu den Urteilen des Bundesgerichtshofs, dem Dachfonds sowie dessen Schwesterfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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