HFS Deutschland 10: Wie können sich Anleger wehren, die in der Anlageberatung fehlerhaft beraten wurden?

HFS Deutschland 10: Wie können sich Anleger wehren, die in der Anlageberatung fehlerhaft beraten wurden?
21.11.2014682 Mal gelesen
Der Immobilienfond HFS 10 Deutschland ist eine unternehmerische Beteiligung. Doch nicht jeder Anleger wünschte eine solche Kapitalanlage. Welche Ansprüche haben Anleger bei Zweifeln, ob ihnen damals die „richtige“ Anlage empfohlen wurde? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Sachwerte wie Immobilien erfreuen sich stets großen Zuspruchs bei Investoren. Auch geschlossene Immobilienfonds erfreuten sich regen Zuspruchs seitens der Anleger. Dass ein solche Fonds mehr sind als reine Sachwertinvestition war nicht jedem Anleger bewusst. Dass es sich bei geschlossenen Fonds um unternehmerische Gesellschaft handelt,, bei der es auf die Mitwirkung der Anleger ankommt, konnten die Anleger des WealthCap-Fonds HSF Deutschland 10 bereits erfahren. Erst jüngst mussten sich die Anlege mit einem Gesellschafterbeschluss auseinandersetzen. Und auch in der Vergangenheit hatten sich die Anleger bereits mit Kreditumschuldungen und Zinssicherungsgeschäften befassen müssen.

  

Dass mit einer geschlossenen Beteiligung auch solche Aspekte verknüpft sind, war nicht jedem Anleger vor der Zeichnung bewusst. Dass solche Fragstellungen auch zu einem Thema für die Anleger werden, ist u.a. darauf zurückzuführen, dass es sich bei der H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10 GmbH & Co. KG um eine Kommanditgesellschaft handelt. Wenn Anleger sich an ihre Anlageberatung zurückerinnern und sich mittlerweile fragen, ob sie überhaupt die "richtige" Kapitalanlage haben, dann sollte das damalige Denn im Rahmen einer ordnungsgemäße Anlageberatung muss ein Bankberater einem Anleger ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln - inklusive der Risiken und Eigenheiten.

 

Bei fehlerhaften Anlageberatungen stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum

 

Was zeichnet eine ordnungsgemäße Anlageberatung daher aus? Grob umrissen weist sie zwei Schritte auf: Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers von den Beratern in Erfahrung gebracht werden; beispielsweise, ob (Nominal)Sicherheit gewünscht wird oder ob das investierte Geld jederzeit verfügbar sein soll. Anhand dieser Vorgaben sollen die Berater anschließend eine passende Kapitalanlage auswählen. Wenn ein Anleger eine sichere Anlage wünschte, dann kann bereits die Empfehlung, in eine unternehmerischen Beteiligung zu investieren, einen Beratungsfehler darstellen. Im zweiten Schritte geht es um die nähere Vorstellung der ausgewählten Kapitalanlage: Wie funktioniert sie? Welche Chancen und Risiken wohnen ihr inne?

  

Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des HFS Deutschland 10 bestehen. Anleger, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten Anleger, die in diesen und andere WealthCap/HSF-Fonds investierten.

  

Weitere Informationen zu geschlossenen Immobilienfonds und zu HSF/WealthCap-Fonds befinden sich auf der Internetseite der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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