MPC Leben plus VI: Lebensversicherungsfond sind keine sicheren Kapitalanlagen – Wie können sich Anleger wehren?

MPC Leben plus VI: Lebensversicherungsfond sind keine sicheren Kapitalanlagen – Wie können sich Anleger wehren?
20.11.2014238 Mal gelesen
Der Lebensversicherungsfonds MPC Leben plus VI hat durch seine Entwicklung bestätigt, dass es sich um eine alles andere als sichere Kapitalanlage handelt. Was können betroffene Anleger unternehmen, wenn ihnen in der Anlageberatung dies aber erzählt wurde und sie sich jetzt, ob sie fehlerhaft beraten

Lebensversicherungen werden als verlässliche und bisweilen auch rentable Kapitalanlagen wahrgenommen. Aufgrund dieses Rufs waren Kapitalanlagen, die in Versicherungspolicen investierten, einige Zeit sowohl bei Fondsanbieter als auch bei Bankkunden en vogue. Daher verfügen hunderte Kunden von Banken und Sparkassen über geschlossene Lebensversicherungsfonds. Dass es jedoch einen Unterschied zwischen den einstigen Renditeprognosen und der späterer Entwicklung geben kann, mussten die Anleger des MPC-Fonds Leben plus VI bereits feststellen. Gesunkene Überschlussbeteiligungen ließen nicht nur die Ausschüttungen dahinschmelzen, sondern auch den erwarteten Kapitalrückfluss.

 

Die Entwicklung des MPC Leben plus VI zeigt auf, dass geschlossene Fonds wirtschaftliche Beteiligungen sind und keine "sichere" Kapitalanlage. Die unternehmerischen Chancen, aber auch Unwägbarkeiten sind grundlegende Eigenschaft der Kommanditgesellschaft MPC Rendite-Fonds Leben plus VI GmbH & Co. KG. Dies Besonderheiten der geschlossenen Beteiligung waren nicht jedem Anleger beim Beitritt zum Fonds bekannt, wie sich bei der Beratung Anlegern dieses und weiterer MPC Leben plus-Fonds durch Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen zeigte.

 

Anlageberatung ist Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche

 

Wenn einem Anleger der Fonds als "sichere Kapitalanlage" empfohlen wurde, dann stellt sich die Frage, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen bestimmte Anforderungen von den Sparkassen- oder Bankberatern oder auch freien Anlageberatern erfüllt werden. Zunächst muss eine Kapitalanlage zu den Wünschen des Anlegers "passen". In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über Eigenschaften und auch die Risiken der vorgeschlagenen Kapitalanlage informieren. Es darf im Rahmen einer Beratung also nicht nur die Vorteile und Chancen eingegangen werden - die Kapitalanlage muss umfassend vorgestellt werden. Wurde gegen eine dieser Beratungs- bzw. Hinweispflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung.

 

Wenn Anleger des MPC Leben plus VI Zweifel haben, ob sie seinerzeit ordnungsgemäß beraten wurden, sollte sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Es kann dann ausgelotet werden, ob das Anlageberatungsgespräch fehlerbehaftet war oder nicht und ob ggf. Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.

 

Mehr Informationen zu MPC-Lebensversicherungsfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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