Atlantic MS Clara Schulte: Finanzspritze soll Insolvenz abwenden

Atlantic MS Clara Schulte: Finanzspritze soll Insolvenz abwenden
18.11.2014251 Mal gelesen
Frisches Kapital nachlegen oder die Insolvenz riskieren. So stellt sich die Situation für die Anleger des Schiffsfonds Atlantic MS Schulte offenbar dar.

Wie das "fondstelegramm" berichtet, werden die Anleger des 2006 aufgelegten Schiffsfonds derzeit per Rundschreiben gebeten, für eine Kapitalspritze zu sorgen, um eine Insolvenz zu verhindern. Ein Finanzierungskonzept wurde bereits im September präsentiert -jedoch ohne den gewünschten Erfolg.

"Die Anleger sollten in dieser Situation genau überlegen, ob sie noch einmal zusätzliches Geld in einen angeschlagenen Fonds investieren. Denn ob durch eine Finanzspritze eine nachhaltige Sanierung gelingt, ist fraglich. Finanzielle Verluste drohen in jedem Fall", sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fonds bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg LLP.

Eine Alternative sei die Überprüfung von möglichen Schadensersatzansprüchen. Rechtsanwalt Diler: "Zu einer anlage- und anlegergerechten Beratung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken des Investments. Schließlich werden die Anleger zu Miteigentümern und tragen damit auch das Risiko, das im Totalverlust ihres investierten Geldes enden kann." Sollten die Risiken verschwiegen worden sein, könne Schadensersatz geltend gemacht werden. Darüber hinaus seien Schiffsfonds auch nicht für den Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet. "Eine Kapitalanlage muss zum Risikoprofil des Anlegers passen. Schiffsfonds sind hoch spekulativ und riskant, wie die zahlreichen Insolvenzen in der Vergangenheit belegen. Also nichts für Menschen, die an einer sicheren Kapitalanlage interessiert waren", erklärt Rechtsanwalt Diler.

Dennoch seien Schiffsfonds auch immer wieder an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt worden. Dies könne u.a. an dem Provisionsinteresse der Banken liegen, das nicht zwangsläufig mit den Wünschen des Anlegers übereinstimme. "Allerdings müssen die Banken nach Rechtsprechung des BGH auch ihre Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, offenlegen. Sind zudem noch hohe Innenprovisionen geflossen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden", so Rechtsanwalt Diler.

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/schiffsfonds-aktuell/

 

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds:

Rechtsanwalt Thomas Diler,

Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de