MPC Britische Leben plus II ist keine sichere Kapitalanlage: Welche rechtliche Ansprüche haben Anleger, die falsch beraten wurden?

MPC Britische Leben plus II ist keine sichere Kapitalanlage: Welche rechtliche Ansprüche haben Anleger, die falsch beraten wurden?
17.11.2014230 Mal gelesen
Der Lebensversicherungsfonds MPC Britische Leben plus II bietet Anleger eine unerfreuliche Entwicklung. Welche Rechte können Anleger geltend machen, wenn sie an die einstigen Anpreisungen in der Anlageberatung erinnern und sich fragen, ob sie damals überhaupt richtig beraten wurden?

Dass nicht jede Investition in Lebensversicherungen eine verlässliche und rentable Investition ist, mussten die Anleger der geschlossenen Beteiligung MPC Britische Leben plus II bereits feststellen.. Für die betroffenen Anleger zeigten sich durch ausgefallene Ausschüttungen und die alles andere als prognosegemäße Entwicklung, dass ein geschlossener Fonds eine wirtschaftliche Beteiligungen an einem Unternehmen ist und keine "sichere" Kapitalanlage.

 

Doch über diese besondere Qualität des Lebensversicherungsfonds MPC Britische Leben plus II wurde nicht jeder Anleger von Banken- oder Sparkassenberatern informiert. Stattdessen zeigte sich nach Erfahrungen der Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen, dass dieser und weitere MPC-Lebensversicherungsfonds als "sichere Kapitalanlage" von Bank- und Sparkassenberatern ihren Kunden empfohlen wurden. Wenn Anlegern der Fonds so angepriesen wurde, dann stellt sich angesichts der unternehmerischen Natur der Kommanditgesellschaft MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG die dringende Frage, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief.

 

Beratungsfehler ziehen Schadensersatzansprüche nach sich

 

Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen bestimmte Anforderungen von den Sparkassen- oder Bankberatern oder auch freien Anlageberatern erfüllt werden. Zunächst muss eine Kapitalanlage zu den Wünschen des Anlegers "passen". Wünscht ein Anleger eine "sichere" Kapitalanlage, dann sind geschlossene Fonds wie der MPC Britische Leben plus II angesichts ihrer Kapitalverlustrisiken keine passenden Empfehlungen. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über Eigenschaften und auch die Risiken der vorgeschlagenen Kapitalanlage informieren. Es darf im Rahmen einer Beratung also nicht nur die Vorteile und Chancen eingegangen werden - die Kapitalanlage muss umfassend vorgestellt werden. Bei Fonds, die in britische Lebensversicherungen investieren, sollten Anleger auch auf die grundlegenden Unterschiede zwischen deutschen und britischen Versicherungspolicen hingewiesen worden sein.

 

Verstießen Bank- oder Sparkasseberater gegen eine dieser und weiterer Beratungs- bzw. Hinweispflichten, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung im Raum. Wenn Anleger des MPC Britische Leben plus II Zweifel haben, ob sie seinerzeit ordnungsgemäß beraten wurden, sollte sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Es kann dann ausgelotet werden, ob das Anlageberatungsgespräch fehlerbehaftet war oder nicht und ob ggf. Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.

 

Mehr Informationen zu diesem und weiteren MPC-Lebensversicherungsfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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