MS Deutschland: Notverkauf wird ein Thema

MS Deutschland: Notverkauf wird ein Thema
17.11.20141550 Mal gelesen
Von Luxus ist im Zusammenhang mit dem Kreuzfahrtschiff MS Deutschland keine Rede mehr. Inzwischen wird auch ein Notverkauf nicht mehr ausgeschlossen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Kein Kompass gibt derzeit die Richtung beim als "Traumschiff" bekannten Luxusliner MS Deutschland vor. Nachdem die Betreibergesellschaft Ende Oktober Insolvenzantrag gestellt hat, ist die Zukunft auch nach der Gläubigerversammlung vom 12. November weiter völlig ungewiss. Es ist noch nicht einmal klar, ob die Weltreise der MS Deutschland wie geplant am 18. Dezember stattfinden kann. Denn derzeit fehlt nach Medienberichten sogar das Geld für eine fällige Werftuntersuchung. Nun wird offenbar nach einem Investor gesucht, um wieder Wasser unter den Kiel zu bekommen. Aber selbst ein Notverkauf, sprich eine Versteigerung, wird nicht mehr ausgeschlossen.

Auch für die Anleihe-Gläubiger, die insgesamt rund 50 Millionen Euro investiert haben, ist weiter völlig unklar, wie es mit ihrem Geld weitergeht. Der gemeinsame Vertreter konnte bei der Gläubigerversammlung nicht mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet werden, da nicht genug Gläubiger anwesend waren. Im Raum steht weiter ein Zinsverzicht. Auch ein Verkauf des Schiffes würde voraussichtlich nicht genug in die Kassen spülen, um die Forderungen der Anleihe-Zeichner zu erfüllen. Ihnen drohen massive finanzielle Verluste.

In dieser Situation können sich die Anleihe-Gläubiger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen. Besonderes Augenmerk sollte dabei den Angaben im Verkaufsprospekt gelten. Denn der größte Teil des Anleihe-Volumens wurde offenbar dazu verwendet, alte Schulden zu begleichen und wurde nicht in das Schiff investiert. Jetzt drücken die Anleihe und die Zinsen.

Sollten die Informationen im Verkaufsprospekt unvollständig, falsch oder auch nur irreführend sein, können Ansprüche auf Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden. Dabei sollte auch die Besicherung der Anleihe mit der MS Deutschland unter die Lupe genommen werden.

Schadensersatz kann auch geltend gemacht werden, wenn die Anleger im Beratungsgespräch falsch beraten wurden und beispielsweise nicht umfassend über die Risiken aufgeklärt wurden.

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