HFS Deutschland 10 – Welche Ansprüche haben Anleger, wenn sie sich an der „falschen“ Kapitalanlage beteiligten?

HFS Deutschland 10 – Welche Ansprüche haben Anleger, wenn sie sich an der „falschen“ Kapitalanlage beteiligten?
12.11.2014298 Mal gelesen
Geschlossene Immobilienfonds fordern von ihren Anlegern – trotz Sachwertinvestitionen – Risikobereitschaft, da es sich um Beteiligungen an Unternehmen handelt. Was können Bankkunden unternehmen, wenn sie sich fragen, ob sie sich an der richtigen Kapitalanlage beteiligten?

Immobilienfonds sind beliebte Kapitalanlagen. Dass ein solche Fonds aber nicht nur eine Kapitalanlage, sondern auch eine unternehmerische Gesellschaft ist, bei der es auf die Mitwirkung der Anleger ankommt, konnten die Anleger des WealthCap-Fonds HSF Deutschland 10 bereits feststellen. So mussten die Anleger im September 2014 über ein kompliziert formulierten Genehmigungsbeschluss über die Ausschüttungen abstimmen. Und auch in der Vergangenheit hatten sich die Anleger bereits mit Kreditumschuldungen und Zinssicherungsgeschäften befassen müssen.

  

Dass mit einer geschlossenen Beteiligung auch solche Aspekte verknüpft sind, war nicht jedem Anleger vor der Zeichnung bewusst. Dass solche Fragstellungen auch zu einem Thema für die Anleger werden, ist u.a. darauf zurückzuführen, dass es sich bei der H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10 GmbH & Co. KG um eine Kommanditgesellschaft handelt. Wenn Anleger sich an ihre Anlageberatung zurückerinnern und sich mittlerweile fragen, ob sie überhaupt die "richtige" Kapitalanlage haben, dann sollte das damalige Denn im Rahmen einer ordnungsgemäße Anlageberatung muss ein Bankberater einem Anleger ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln - inklusive der Risiken und Eigenheiten.

 

Bei fehlerhaften Anlageberatungen stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum

 

Was zeichnet eine ordnungsgemäße Anlageberatung daher aus? Grob umrissen weist sie zwei Schritte auf: Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers von den Beratern in Erfahrung gebracht werden; beispielsweise, ob (Nominal)Sicherheit gewünscht wird oder ob das investierte Geld jederzeit verfügbar sein soll. Anhand dieser Vorgaben sollen die Berater anschließend eine passende Kapitalanlage auswählen. Wenn ein Anleger eine sichere Anlage wünschte, dann kann bereits die Empfehlung, in eine unternehmerischen Beteiligung zu investieren, einen Beratungsfehler darstellen. Im zweiten Schritte geht es um die nähere Vorstellung der ausgewählten Kapitalanlage: Wie funktioniert sie? Welche Chancen und Risiken wohnen ihr inne?

  

Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des HFS Deutschland 10 bestehen. Anleger, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten Anleger, die in diesen und andere WealthCap/HSF-Fonds investierten.

  

Weitere Informationen zu geschlossenen Immobilienfonds und zu HSF/WealthCap-Fonds befinden sich auf der Internetseite der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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