Im Fall der Direkt-Wert GmbH musste ein neues Kapital aufgeschlagen werden. Bereits im April 2014 hatte die BaFin der Direkt-Wert GmbH untersagt, weiterhin Kapitallebensversicherungen von Anlegern zu kündigen und den Rückkaufswert "rentabler" anzulegen. Dies hatte ernst Konsequenzen für die Geschäfte: Seit Anfang Oktober 2014 müssen sich Anleger und sonstige Gläubiger des Freiburger Unternehmens mit dem Insolvenzverfahren auseinandersetzen.
Auf die Anleger kommt nur der Alltag eines Insolvenzverfahrens zu - für nicht wenige Betroffene dürfte dies Neuland sein. Momentan steht das Insolvenzverfahren der Direkt-Wert GmbH noch am Anfang. Es kann daher noch nicht feststehen, wieviel Geld an wen verteilt werden kann. Damit die die Anleger und weitere Gläubiger jedoch überhaupt berücksichtigt werden können, müssen bestehende Forderungen in das Insolvenzverfahren eingebracht werden.
Um dies erreichen, sollten Forderungen und Ansprüche gegenüber der Direkt-Wert GmbH im Insolvenzverfahren rechtzeitig angemeldet werden. Zudem sollten zivilrechtlich prüfen zu lassen, ob Schadensersatz von den Verantwortlichen gefordert werden kann. So kann das BaFin-Verbot einen Anknüpfungspunkt für Anleger-Ansprüche darstellen.
Wenn sich Betroffene bei der Anmeldung ihrer Forderungen gegenüber der Direkt-Wert GmbH fachkundig unterstützen lassen möchten, dann können sie sich an spezialisierte Anwälte wenden. Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Anwälte der Partnerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind auf Rechtsfragen rund um Kapitalanlagen spezialisiert.
Weitere Informationen und Hintergründe rund um die Anmeldung von Forderungen in einem Insolvenzverfahren befinden sich auf unserer Internetseite: www.forderungsanmeldung-im-insolvenzverfahren.de.
Himmelsbach & Sauer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft
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