Degi Global Business: Depotbank übernimmt Verwaltung – Schadensersatz für Anleger

Degi Global Business: Depotbank übernimmt Verwaltung – Schadensersatz für Anleger
07.11.2014587 Mal gelesen
Als Depotbank hat die Commerzbank AG die Verwaltung des in Abwicklung befindlichen offenen Immobilienfonds Degi Global Business zum 1. Juli 2014 übernommen. Schadensersatzansprüche sind noch möglich.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Verwaltungsmandat der Aberdeen Asset Management Deutschland AG für den in Abwicklung befindlichen offenen Immobilienfonds Degi Global Business endete vereinbarungsgemäß am 30. Juni 2014. Bis zu diesem Stichtag konnten nach Management-Angaben neun Immobilien aus dem Fonds veräußert werden, so dass sich derzeit nur noch zwei Immobilien in Kroatien und Rumänien im Fondsbestand befinden. Mit Übergang des Verwaltungsmandats auf die Depotbank ist diese nun für die weitere Abwicklung und Ausschüttungen an die Anleger verantwortlich.

Der Degi Global Business teilte das Schicksal vieler anderer offener Immobilienfonds. Im Zuge der Finanzkrise wollten zu viele Anleger ihre Anteile zurückgeben. Dafür reichte die Liquidität des Fonds nicht aus und so wurde 2009 die Rücknahme der Anteile ausgesetzt und der Fonds geschlossen. Zu einer Wiedereröffnung kam es nicht mehr. Stattdessen wurde der Fonds endgültig geschlossen und abgewickelt. Die Anleger erhalten turnusmäßig Ausschüttungen, die sich in erster Linie an dem Erlös aus dem Verkauf der Fondsimmobilien orientieren. Finanzielle Verluste sind dabei nicht auszuschließen.

Auch nach dem Übergang des Verwaltungsmandats haben die Anleger nach wie vor die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. April 2014 sind die Chancen für die Anleger sogar gestiegen. Der BGH entschied, dass die vermittelnden Banken auf das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds wie den Degi Global Business ungefragt hätten hinweisen müssen. Dabei sei es unerheblich ob die Schließung absehbar war oder nicht. Die Karlsruher Richter führten aus, dass die Aussetzung der Anteilsrücknahme ein ständiges Liquiditätsrisiko für die Anleger während der Investitionsphase sei, da sie während der Fonds geschlossen ist, nicht an ihr Geld kommen. Daher haben sich die Banken schadensersatzpflichtig gemacht, wenn sie das Schließungsrisiko verschwiegen haben. Das gilt auch bei Verträgen, die vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden.

Zur Überprüfung ihrer Schadensersatzansprüche können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

http://www.grprainer.com/Degi-Global-Business.html