Zinsanspruch in Gefahr? Böses Erwachen bei Traumschiff-Anleihen der MS Deutschland | KAP Rechtsanwälte informieren

Zinsanspruch in Gefahr? Böses Erwachen bei Traumschiff-Anleihen der MS Deutschland |  KAP Rechtsanwälte informieren
31.10.2014245 Mal gelesen
Zukunft ungewiss - Anleger der MS Deutschland werden wohl künftig mit stürmischem Seegang rechnen müssen. Die MS Beteiligungsgesellschaft mbH zahlt keine Zinsen mehr und scheint finanziell in argen Schwierigkeiten - so aktuelle Nachricht. Geladen wird zur zweiten Gläubigerversammlung in München...

München, den 30.11.2014 - Was sollte schon schiefgehen, wenn man in eines der berühmtesten Kreuzfahrtschiffe Deutschlands investiert? Als "MS Deutschland - Das Traumschiff" wurde die Anlage im Prospekt beworben. Die aktuellen Nachrichten scheinen aus einer anderen Welt zu stammen: die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH zahlt keine Zinsen mehr und scheint finanziell in argen Schwierigkeiten. Sie lädt zur zweiten Gläubigerversammlung am 12.11.2014 nach München ein, um im Rahmen dieser Gläubigerversammlung einen gemeinsamen Vertreter zu wählen und die Anleger über Stundungen von Zinsansprüchen und einem Verzicht auf Kündigungsrechte abstimmen zu lassen. KAP Rechtsanwälte, die auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert sind, sehen dringenden Handlungsbedarf.

Müssen Anleger mit einem "Schuldenschnitt" rechnen?

Die MS Deutschland hatte Anleihen in Form von so genannten Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Gesamtwert von Euro 60 Mio. ausgegeben und versprochen, diese mit 6,875% zu verzinsen. Den Anlagen haben die WKN A1RE7V (ISIN DE000A1RE7V0). Nun sollen die fälligen Zinszahlungen erst einmal gestoppt und bis Mitte 2015 gestundet werden." Wie der weitere Sanierungsprozess aussehen soll, darüber schweigt die Gesellschaft bislang. Anleger begeben sich mit der Stundung der Zahlungen und dem Verzicht auf die Kündigungsmöglichkeiten damit in eine ungewisse Zukunft; nach unserer Erfahrung versuchen Firmen in solchen Situationen oft einen sogenannten "Schuldenschnitt" zu erreichen, bei dem die Gläubiger, allen voran die Anleger, auf einen Großteil ihrer Forderungen verzichten sollen. "Dies war in den letzten Jahren leider häufig zu beobachten" führt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, aus.

Nachdem die erste Gläubigerversammlung am 08.10.2014 nicht die erforderliche Beteiligung der Anleger erfahren hatte, wurde nun die zweite Gläubigerversammlung einberufen, die auch dann entscheidungsfähig sein wird, wenn lediglich 25 % der Gläubiger anwesend ist. "Höchste Zeit, zu handeln" findet Rechtsanwalt Krause. "Die vergangenen Verfahren und aktuelle Urteile haben gezeigt, dass Anleger, die rechtzeitig vor der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters bzw. dem Beschluss zur Stundung von Zinsen und der Aussetzung des Kündigungsrechtes die Chance haben, ihre Stellung im Vergleich zu stillhaltenden Anlegern erheblich zu verbessern.

"Wer etwas unternehmen will, sollte das weitere Vorgehen unbedingt vor dem 12.11.2014 abstimmen", so Krause weiter.

Nachdem aus Sicht der Anleger noch ungeklärte Punkte offen sind, erwartet Anleger der MS Deutschland sicher in nächster Zeit stürmischer Seegang.

Mehr Hintergründe erfahren Sie hier:
http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/schiffsfonds/ms-deutschland-anleihen-anleger/

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