Geplante Auflösung der Fondax-Gesellschaften: Fluch oder Segen für die Anleger?

Geplante Auflösung der Fondax-Gesellschaften: Fluch oder Segen für die Anleger?
29.10.2014314 Mal gelesen
Anleger, die Teile ihres Vermögens in die ehemalige Fondax-Gruppe investiert haben, wurden vor einigen Tagen über die geplante Auflösung der Gesellschaften informiert. Diese firmierten zuletzt als „FCM Capital Management GmbH & Co. KG” und “FCT Capital Trust GmbH & Co. Beteiligungs Fonds 2 KG“.

Anleger, die Teile ihres Vermögens in die ehemalige Fondax-Gruppe investiert haben, wurden vor einigen Tagen über die geplante Auflösung der Gesellschaften informiert. Diese firmierten zuletzt als "FCM Capital Management GmbH & Co. KG" und "FCT Capital Trust GmbH & Co. Beteiligungs Fonds 2 KG".

Die Geschäftsführung der Gesellschaften, die AKTONA Vermögensverwaltung KG, fordert die betroffenen Anleger auf, binnen weniger Wochen über die Auflösung der Gesellschaften abzustimmen. Die Liquidation, also die "Abwicklung" der Gesellschaften, soll durch die Geschäftsführungsgesellschaft selbst erfolgen. Eine Alternative hierzu wird den Anlegern nicht zur Auswahl gestellt.

Über die Konsequenzen einer derartigen Liquidation werden die Anleger im Ungewissen gelassen. So wird ihnen beispielsweise nicht offengelegt, welche finanziellen Konsequenzen eine derartige Auflösung der Fondsgesellschaften für sie hat. So kann generell nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen der Auflösung weitere Zahlungen von den Gesellschaftern zu leisten sind. Insbesondere im Falle eines negativen Kapitalkontos ist zu erwarten, dass dessen Ausgleich eingefordert werden wird. Aufgrund der Reichweite eines derartigen Liquidationsbeschlusses sollte dieser nicht - wie derzeit verlangt wird - unter Zeitdruck gefasst werden. Von wesentlicher Bedeutung ist für die Anleger beispielsweise der Stand ihres Kapitalkontos. Ist dieses negativ sollte Auskunft darüber verlangt werden, welche Forderungen auf sie zukommen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits zahlreiche geschädigte Fondax-Anleger. "Unsere bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass den Anlegern in den überwiegenden Fällen empfohlen wurde, bestehende Lebensversicherungen zu kündigen und den Rückkaufswert in eine Fondax-Kapitalanlage zu investieren", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. "Insbesondere in diesen Fällen bestehen sehr gute Chancen, gegen den jeweiligen Anlageberater erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend zu machen."

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft "Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den betroffenen Fondax-Anlegern unbedingt zur zeitnahen Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Durchsetzung ihrer Schadensersatzan-sprüche zu verlieren und eventuell drohenden Verjährungsfristen zuvorzukommen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen steht den Betroffenen jederzeit gerne zur Verfügung.