Solar8 Energy AG - Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger - Zinsverzicht und Laufzeitverlängerung geplant

Solar8 Energy AG - Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger - Zinsverzicht und Laufzeitverlängerung geplant
24.10.2014262 Mal gelesen
Gläubigerversammlung am 12. November 2014 - Anleihegläubiger sollen Laufzeitverlängerung und Zinsverzicht zustimmen - Rückzahlung der Anleihe im Jahre 2016 offenschtlich nicht möglich

24.10.2014 - Die Solar8 Energy AG hat sich heute entschlossen, Anleger der Unternehmensanleihe der Gesellschaft (WKN: A1H3F8, ISIN: DE000A1H3F87) für den 12. November 2014 zu einer Gläubigerversammlung einzuladen. Die Gesellschaft hat im Rahmen einer Ad hoc Mitteilung angekündigt, die Einberufung am 27. Oktober 2014 zu veröffentlichen. In der Gläubigerversammlung sollen die Gläubiger über eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um fünf Jahre bis zum 6. April 2021 und eine Verringerung des Kupons von 9,25 % auf 3 % ab dem 7. April 2014 abstimmen.

Hintergrund dieser geplanten Maßnahme dürfte das schwierige wirtschaftliche Umfeld des Unternehmens sein. Bereits im Juli hatte die Solar8 Energy AG gemeldet, dass eine Rückzahlung der Anleihe im Jahr 2016 nur dann möglich sei, wenn es gelänge eine Anschlussfinanzierung sicherzustellen. Eine solche Anschlussfinanzierung scheint nun offensichtlich gescheitert zu sein.

Aus Sicht von ARES Rechtsanwälte sind die Gründe für die aktuelle Entwicklung hausgemacht.

Das Unternehmen hat die mit der Unternehmensanleihe eingeworbenen Gelder in Form von Darlehen nach eigenen Angaben an die italienischen Tochtergesellschaften weitergereicht, die in Süditalien Solarkraftwerke errichten und betreiben.. Die Tochtergesellschaften haben mit diesem Kapital in langfristiges Anlagevermögen investiert. Mit einer Rückzahlung der Gelder durch die italienischen Gesellschaften ist nach Angaben der Abschlussprüferin in ihrem Bericht zum Jahresabschluss der Solar8 Energy AG für das Geschäftsjahr 2013 erst in 10 bis 13 Jahren zu rechnen. Die mit 9,25 % verzinste Anleihe ist jedoch bereits Anfang April 2016 fällig. Die Probleme liegen daher ähnlich wie bei der PROKON Regenerative Energien GmbH in der Kombination aus kurz- bzw. mittelfristiger Finanzierung und langfristiger Kapitalbindung. Auch bei PROKON wurde das mit den Genussrechten eingeworbene Kapital in langfristig gebundenes Anlagevermögen investiert, obwohl die Genussrechte von den Anlegern kurzfristig gekündigt und Rückzahlung verlangt werden konnte.

Zudem hatte das Unternehmen Ende Juni dieses Jahres darüber informiert, dass die bisher garantierten Abnahmepreise für den produzierten Solarstrom per Verordnung rückwirkend zum 1. Januar 2014 aufgehoben wurden. Dadurch haben sich die Stromerlöse nach Angaben der Gesellschaft um nahezu 50 % reduziert. Das führt nach Mitteilung des Unternehmens zu einem maßgeblichen Umsatzrückgang und wirkt sich daher deutlich auf das Ergebnis der Tochtergesellschaften aus. Zudem hat die Solar8 Energy AG aufgrund dieser Entwicklung Prüfungen der Werthaltigkeit der Tochtergesellschaften sowie der an diese gewährten Darlehen durchgeführt und infolge dessen Wertberichtigungen vorgenommen.

Eine zusätzliche Belastung der italienischen Tochtergesellschaften meldete die Solar8 Energy AG nur wenig später Anfang Juli. Nach Angaben der Gesellschaft wurde die staatliche Förderung von Solarkraftwerken maßgeblich geändert. Zum einen wird die bisher auf 20 Jahre garantierte Förderung nun auf 24 Jahre verteilt. Zum anderen änderte sich mit Beginn des zweiten Halbjahres 2014 die Auszahlung der Förderbeträge. Die staatliche Förderung wird nun gestreckt, indem die monatlichen Förderraten lediglich noch in Höhe von 90% des durchschnittlichen Produktionsniveaus ausgezahlt werden und der restliche Betrag erst zum 30. Juni des folgenden Jahres. Diese Änderungen der staatlichen Förderung führen nach Aussage der Solar8 Energy AG nicht nur zu einer maßgeblichen Belastung des Cash-Flows der Gesellschaft, sondern werden auch Auswirkungen auf deren Ergebnis haben.

Die Meldungen hatten dazu geführt, dass der Kurs für die Anleihe auf bis zu 53 % des Nominalwertes eingebrochen ist.

ARES Rechtsanwälte empfehlen den Anleihegläubigern der Solar8 Energy AG ihre Interessen zu bündeln, um auf der anstehenden Gläubigerversammlung geschlossen gegenüber dem Management der Gesellschaft auftreten zu können. Wir bieten den Anleihegläubigern an, ihre Interessen auf der Gläubigerversammlung am 12. November 2014 zu vertreten. Interessierte Anleihegläubiger können sich per E-Mail an

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