König & Cie. Renditefonds 56 Produktentanker I: Beide Schiffe vor der Insolvenz

König & Cie. Renditefonds 56 Produktentanker I: Beide Schiffe vor der Insolvenz
15.10.2014232 Mal gelesen
Die beiden Schiffe MT King Everest und MT King Ernest bilden den König & Cie. Renditefonds 56 Produktentanker I. Über beide Schiffsgesellschaften wurde am Amtsgericht Meppen nach Angaben des „fondstelegramm“ Insolvenzantrag gestellt. Die betroffenen Anleger müssen den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.

Das Emissionshaus König & Cie. hatte den Schiffsfonds 2007 aufgelegt. Für die Anleger verlief ihre Beteiligung allerdings nicht nach Wunsch. Auch ein Sanierungsversuch im Jahr 2011 half am Ende nichts. Nun steht die Insolvenz vor der Tür und die Anleger stehen vor einem finanziellen Scherbenhaufen, da ihnen der Totalverlust ihres investierten Geldes droht. Möglicherweise werden auch bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückgefordert.

In dieser schwierigen Lage empfiehlt Rechtsanwalt Thomas Diler den Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Besonderes Augenmerk gelte dabei, ob im Beratungsgespräch die Maßstäbe an eine anleger- und objektgerechte Beratung eingehalten wurden. "Eine Kapitalanlage muss grundsätzlich auch zum Profil des Anlegers passen. Das bedeutet, dass an einen betont sicherheitsbewussten Anlegern keine riskanten, spekulativen Anlagen vermittelt werden sollen", erklärt der Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg LLP. Erfahrungsgemäß sei dies aber gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds immer wieder geschehen.

Mit den Fondsanteilen werden unternehmerische Beteiligungen erworben. Die bieten nicht nur die Aussicht auf Rendite, sondern auch das Risiko des Totalverlusts. "Darüber und über weitere Risiken hätten die Anleger im Zuge eines ordnungsgemäßen Beratungsgesprächs aufgeklärt werden müssen", erklärt Rechtsanwalt Diler. Auch hätten die Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, nach Rechtsprechung des BGH nicht verschwiegen werden dürfen.

"Liegt solch eine Falschberatung vor, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Allerdings muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat", so Diler.

 

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/schiffsfonds-aktuell/

 

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds:

 

Rechtsanwalt Thomas Diler,

Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de