Selfmade Capital Holding: Malte Hartwieg hat offenbar Insolvenzantrag gestellt

Selfmade Capital Holding: Malte Hartwieg hat offenbar Insolvenzantrag gestellt
14.10.2014540 Mal gelesen
In der Gerüchteküche brodelte es schon seit einigen Tagen. Nun scheint klar zu sein: Für die Selfmade Capital Holding von Malte Hartwieg wurde Insolvenzantrag gestellt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon vor einigen Tagen wurden Insolvenzen bei verschiedenen Gesellschaften aus dem Firmengeflecht von Malte Hartwieg angekündigt. Nun hat das Amtsgericht München nach einem Bericht von "Fonds professionell online" am 9. Oktober einen vorläufigen Insolvenzverwalter für die Selfmade Capital Holding bestellt (Az.: 1507 IN 2926 /14).

Die Selfmade Capital Holding GmbH ist die Muttergesellschaft verschiedener Selfmade Capital Firmen, die für die Auflage der Emirates-Fonds verantwortlich sind. Bei einigen Fonds warten die Anleger schon seit Monaten auf Ausschüttungen. Ähnliches gilt für einige NCI-Fonds des Emissionshauses New Capital Invest, das genauso wie Selfmade Capital zu Hartwiegs Firmenimperium gehört. Vor wenigen Wochen zählte auch noch die Vertriebsplattform dima24 dazu, die unter anderem genau diese Fonds an die Anleger vermittelt hat.

Die Anleger-Gelder aus den Emirates-Fonds von Selfmade Capital und den NCI-Fonds sollen in dunklen Kanälen versickert sein. Ein Detektivbüro sollte die Gelder aufspüren und die Anleger im Gegenzug keine rechtlichen Schritte unternehmen, um nicht die Insolvenz der Fonds zu riskieren. Doch nun hat Hartwieg offenbar nicht nur seine Anwälte von ihren Aufträgen entbunden, sondern auch das Detektivbüro. Grund seien die Pfändungen durch die Staatsanwaltschaft. Dadurch sei nicht mehr genug Geld für die Nachforschungen vorhanden. Die Anlegergelder bleiben verschwunden.

Insolvenzantrag soll dem Bericht zu Folge nicht nur für die Selfmade Capital Holding, sondern auch für weitere Gesellschaften gestellt worden sein. Welche Fonds genau betroffen sind, bleibt zum jetzigen Zeitpunkt unklar. Für die betroffenen Anleger steht in jedem Fall ihr investiertes Kapital auf dem Spiel. Angesichts der sich überschlagenden Ereignisse sollten sie schnell handeln und sich zur Überprüfung von Schadensersatzansprüchen an einen im Bank- und Kapitalmarkrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

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