Allianz Flexi Immo immer noch geschlossen – Können Anleger wegen der Schließung Schadensersatz fordern?

Allianz Flexi Immo immer noch geschlossen – Können Anleger wegen der Schließung Schadensersatz fordern?
28.09.2014273 Mal gelesen
Mehr als 2 ½ Jahre ist der offene Fonds Allianz Flexi Immo bereits geschlossen. Wenn Anleger von der Schließung überrascht wurden, dann können Schadensersatzansprüche bestehen. Denn Fehler in der Anlageberatung – wie etwa kein Hinweis auf das Schließungsrisiko - lösen Schadensersatzansprüche aus.

Mit der Krise der offenen Immobilienfonds mussten sich in den vergangenen Jahren nicht wenige offene Fonds und deren Anleger auseinandersetzen. Auch der Dachfonds Allianz Flexi Immo konnte sich diesen Ereignissen nicht entziehen und musste im April 2012 geschlossen werden. Wie lange die Schließung noch andauern wird, ist nach wie vor unbekannt. Für betroffene Anleger kann sich die Frage stellen, ob sie weiter abwarten müssen oder ob es Alternativen zum weiteren Abwarten gibt. Zumal die Auflösung eines weiteren Zielfonds im Sommer 2014 die Hoffnung auf eine baldige Wiedereröffnung des Allianz Flexi Immo nicht anwachsen ließ.

 

Schließung überraschte Anleger - Ansatzpunkte für Schadensersatz

 

Die unveränderte Lage des offenen Fonds und auch bisweilen auch die Überraschung, dass der Fonds Allianz Flexi Immo überhaupt geschlossen wurde, veranlasste Anleger des offenen Dachfonds, sich über rechtliche Optionen Gedanken zu machen. Dieses Bild ergab sich bei Anlegeranfragen wegen des Allianz Flexi Immo, die sich in den vergangenen Monaten an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen gerichtet wurden. Oftmals wird direkt gefragt, ob Schadensersatz geltend machen werden kann - denn für so machen Anleger kam die Schließung überraschend.

 

Dass es in solchen Fällen Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche der Anleger gibt, zeigen zwei Urteile des Bundesgerichtshofs aus dem April 2014. Es wurde höchstrichterlich entschieden, dass bereits in der Anlageberatung darauf hingewiesen werden musste, dass offene Fonds wegen des von Gesetzes wegen bestehenden Schließungsrisikos keine jederzeit verfügbaren Kapitalanlagen sind (Urteile vom 29. April 2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13). Fehlte ein solcher Hinweis, dann stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung im Raum.

 

Bei Schadensersatz wegen Beratungsfehlern ist der Einzelfall entscheidend 

 

Befürchten Anleger des Allianz Flexi Immo, dass ihre Anlageberatung Mängel aufwies, dann sollten sie das Beratungsgespräch rechtlich überprüfen lassen. Da Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung an das individuelle Beratungssituation anknüpfen, bedarf es einer fachkundigen Überprüfung des Einzelfalls, um die konkreten Chancen ausloten zu können. Wenn Anleger wissen möchten, wie es um ihren Fall bestellt ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Fachanwälte und Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Mandanten, die Anteile des Dachfonds Allianz Flexi Immo erworben haben.

 

Weitere Informationen zum den Urteilen des Bundesgerichtshofs und dem Dachfonds Allianz Flexi Immo befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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