Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Kann Schadensersatz auch noch Monate nach dem endgültigen Aus gefordert werden?

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Kann Schadensersatz auch noch Monate nach dem endgültigen Aus gefordert werden?
24.09.2014184 Mal gelesen
Die Frage, ob wegen der Schließung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P Schadensersatz gefordert werden kann, bewegt Anleger auch noch Monate nach dem endgültigen Aus. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Die Abwicklung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P ist im Herbst 2014 in vollem Gange. Der offene Dachfonds wurden Ende 2013 nach einer fast zwei Jahre währenden Schließung aufgelöst. Doch obwohl die Anleger seitdem zwei Liquidationsauszahlungen erhalten haben, haben noch nicht alle Anleger mit dem Aus abgefunden. Denn der Bundesgerichtshof entschied im April 2014, dass Bankberater bereits in den über das Schließungsrisiko offener Fonds aufklären mussten. Da nicht wenige Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P von der Schließung überrascht wurden, werden bei so manchem Anleger Zweifel an der Anlageberatung bzw. Überführungsberatung aus einer SEB Vermögensverwaltung wach.

 

Diese Zweifel an der Anlageberatung spiegeln sich auch in Anfragen von Anleger dieses Fonds an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wider. Dementsprechend fragen betroffene Anleger meistens, ob sie wegen der Schließung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P - oder auch dessen Auflösung - Schadensersatz fordern können. Dass es entsprechende Ansatzpunkte gibt, hat der Bundesgerichtshof bereits bestätigt. Die zentrale Begründung des Gerichts lautete, dass die Schließung eines offenen Fonds ein Ausnahme vom Grundprinzip der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit sei. Über solche grundlegenden Eigenschaften sei in einer Anlageberatung einzugehen.

 

Wie sich die höchstrichterliche Begründung erahnen lässt, kommt es bei Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern auf das individuelle Beratungsgespräch an. Erst durch eine Überprüfung der konkreten Anlageberatung kann ausgelotet werden, wie die Chancen stehen. Wenn Anleger, die in den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P investierten, wissen möchten, wie es um ihren Fall bestellt ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Mandanten, die in den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (bzw. in eine SEB Vermögensverwaltung) investierten.

 

Weitere Informationen zu den Urteilen des Bundesgerichtshofs, dem Dachfonds sowie dessen Schwesterfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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