OLG Stuttgart: Unzulässige Klausel in AGB von Riester-Rentenverträgen

OLG Stuttgart: Unzulässige Klausel in AGB von Riester-Rentenverträgen
23.09.2014181 Mal gelesen
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschied, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Riester-Rentenverträgen unzulässig sind, durch welche Kleinsparer auf intransparente Weise von einer Beteiligung am Kostenüberschuss ausgeschlossen werden.

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Im vorliegenden Fall wurde erst durch die Zusammenschau der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Riester-Rentenverträgen und weiteren Klauselwerken und Bedingungen der Beklagten der sogenannte "Kleinsparer", d.h. derjenige der das Garantiekapital oder den Mindestwert von 40.000 Euro nicht überschreitet, von der Beteiligung am Kostenüberschuss ausgeschlossen. Allein aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ergab sich dies nicht; daraus ergab sich vielmehr eine Beteiligung aller Versicherungsnehmer an Kostenüberschüssen.

Daraufhin klagten einige der "Kleinsparer" auf Unterlassen der Verwendung derartiger Klauseln in den AGB wegen Intransparenz. Es sei erst in einer Zusammenschau, quasi in Form einer "Schnitzeljagd", der wahre Regelungsgehalt zu sehen. Die Beklagte argumentierte, dies ergebe sich aus der Vielschichtigkeit der Materie der Riester-Rentenverträge.

Das Landgericht (LG) gab der Klage statt. Die Beklagte legte Berufung zum OLG ein, welche das OLG zurückwies. Vielmehr bestätigte es das Urteil des LG und das Verwendungsverbot der betreffenden Klausel und stütze sich dazu ebenfalls auf die Intransparenz der Klausel. Es stellte auf den durchschnittlichen Versicherungsnehmer ab, welcher nur zu dem Eindruck gelangen könne, dass er beteiligt werde. Es werde nicht ausreichend deutlich, dass unter Umständen eine Kostenüberschussbeteiligung nicht in Frage kommt.

Vielmehr stelle die Klausel auf die Gesamtheit der Versicherungsnehmer ab, zu denen sich der durchschnittliche Versicherungsnehmer ebenso zählt, sodass dieser davon ausgehen könne, an den wirtschaftlichen Ergebnissen der Versicherung beteiligt zu werden. Insbesondere bestehe die Erwartung grundsätzlich bei Riester-Rentenverträgen, da die Kostenüberschussbeteiligung über Jahre tatsächlich den Vorteil dieser Anlageform ausgemacht habe.

Das Versicherungsrecht ist eine komplexe Materie, insbesondere Versicherungsbedingungen können vielfältig gestaltet werden. Hierbei sind jedoch viele gesetzliche Vorgaben zu beachten. Es kann schwierig sein, den Überblick zu behalten. Kompetenz und Fachwissen sind für die Erstellung und auch Beurteilung von Versicherungsbedingungen vonnöten. Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher rechtsanwaltlich beraten lassen.

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