Die MS Team Spirit GmbH & Co. KG wurde im Jahr 2005 zur Beteiligung angeboten. In der vergangenen Zeit musste das Emissionshaus Fafa Capital bereits einige Rückschläge verkraften. Bei der noch andauernden Schifffahrtskrise ist die Nachricht von der Insolvenz der Gesellschaft eine von vielen schlechten Neuigkeiten für Anleger von Schiffsbeteiligungen.
Aufgrund der absoluten 10jährigen Verjährungsfrist droht den Fondsbeteiligten ein weiteres Übel, wenn sie nicht rechtzeitig handeln. Mit einer anwaltlichen Kurzberatung lässt sich diese Falle umgehen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Anleger, die in einen Schiffsfonds investiert haben, sollten ihre möglichen Ansprüche von einem Anwalt im Bank-und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Besonders angesichts der drohenden Verjährung bestehender Ansprüche sollten betroffene Anleger unbedingt das Heft in die Hand nehmen.
Wenn Anleger von beratenden Banken oder Vermittlern nicht über Chancen und Risiken einer unternehmerischen Beteiligung aufgeklärt worden sind, kann dies zu einer Falschberatung führen. Oftmals wurden Anlegern im Rahmen der Verkaufsberatung Schiffsbeteiligungen als sichere und zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage empfohlen. Aber als Gesellschafter eines Schiffsfonds besteht die konkrete Gefahr des Totalverlustes des investierten Kapitals. Bei einer Falschberatung stehen betroffenen Anlegern Schadensersatzansprüche zu.
Die Anwälte der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE betreuen bereits zahlreiche Anleger erfolgreich bei der Prüfung bestehender Ansprüche. Sie konnten bereits vielen Betroffenen zu ihrem Recht und ihrem Geld verhelfen.
Nutzen Sie gerne auch unseren kostenfreien Erstkontakt unter 02241-1733-24 mit Rechtsanwältin Bahrig.
Hartmut Göddecke
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
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