Hansa Treuhand HT-Flottenfonds IV Rückforderung von Ausschüttungen bei HS ALCINA?

Hansa Treuhand HT-Flottenfonds IV Rückforderung von Ausschüttungen bei HS ALCINA?
14.09.2014322 Mal gelesen
Anlegern, die sich im Rahmen des HT Flottenfonds IV an der „Schiffahrts-Gesellschaft “HS ALCINA” mbH & Co. KG“ beteiligt haben, droht nach Forenangaben nun die Rückforderung erhaltener Ausschüttungen.

Die Beteiligung der Anleger am HT Flottenfonds IV erfolgte direkt an drei Beteiligungsgesellschaften mit einer Beteiligungsquote von 46% an der "HS ALCINA" (Suezmaxtanker) und jeweils 27% an der "HS Onore" bzw. der "HS Oceano". Anleger konnten sich ab dem Jahre 2006 an dem geschlossenen Schiffsfonds beteiligen.

Sollten Anleger eine Aufforderung zur Rückzahlung gezahlter Ausschüttungen erhalten, sollten diese prüfen lassen, ob eine solche Rückforderung überhaupt gerechtfertigt ist. Nach Urteilen des Bundesgerichtshofes müssen Rückforderungen im Gesellschaftsvertrag eindeutig geregelt sein, ansonsten kann der Anleger die Rückzahlung der Ausschüttungen verweigern.

Sollten im Fall des HT Flottenfonds IV Ausschüttungen zurückgefordert werden, ließe dies auf erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten des Fonds schließen. In vielen ähnlichen Fällen hat die Rückforderung von Ausschüttungen im Ergebnis keine wirtschaftliche Rettung des Fonds zur Folge gehabt. Grund ist die allgemeine Schifffahrtskrise die unter anderem aus Überkapazitäten und geänderten Anforderungen an die Transportschifffahrt resultiert.

Mit der Prüfung, ob die Rückforderungen berechtigt sind ist es für Anleger daher auch sinnvoll, gleichzeitig ihre Ansprüche auf Schadensersatz zum Beispiel gegen vermittelnde Banken und Berater prüfen zu lassen. Vielfach wurden Anleger nicht auf alle Risiken einer Anlage in einen geschlossenen Schiffsfonds hingewiesen, woraus sich Schadensersatzansprüche auf Rückabwicklung der Beteiligung ergeben können. Auch die unzureichende Aufklärung über Provisionszahlungen an Banken und Vermittler kann entsprechende Ansprüche begründen.

Betroffene Anleger können Sich für eine Erstberatung bezüglich ihrer Ansprüche an die Kanzlei ARES Rechtsanwälte wenden. Die Anwälte der Kanzlei ARES Rechtsanwälte sind spezialisiert auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger und die Durchsetzung der Rechte von Anlegern gegenüber Emittenten, Banken und Vermittlern.

 

Mehr Informationen: http://ares-recht.de/faelle/schiffsfonds/