MIFA AG – Staatsanwaltschaft ermittelt – Schadensersatz für Anleihegläubiger möglich

MIFA AG – Staatsanwaltschaft ermittelt – Schadensersatz für Anleihegläubiger möglich
09.09.2014205 Mal gelesen
Anleger der MIFA-Anleihe (ISIN DE000A1X25B5 WKN A1X25B5) müssen sich auf den Verluste eines erheblichen Teils ihres Kapitals einstellen. Um die Insolvenz des Unternehmens zu verhindern, fanden inzwischen Gespräche zwischen Gläubigern der Gesellschaft und dem neuen Großeigentümer, dem indischen Fahrradhersteller Hero Cycles statt.

So sieht das Sanierungskonzept für das Unternehmens nämlich vor, dass die Anleihe-Gläubiger auf 60 Prozent ihrer Forderung und die bislang fälligen Zinsen verzichten sollen.

Zudem soll die Laufzeit der Anleihe soll verlängert werden und der Zinssatz auf 1 Prozent gesenkt werden. Diesem Verzicht müssen die Anleihegläubiger noch zustimmen. Nach Pressemeldungen ermittelt nun auch noch die Staatsanwaltschaft gegen die ehemaligen Vorstände wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Aktiengesetz und weiterer Straftaten. Auch prüfe man einen Betrug zum Nachteil der Anleger. Hintergrund der Ermittlungen sollen Millionenverluste aufgrund von fehlerhafter Buchführung sein.

Schadensersatz aufgrund von Prospekthaftungsansprüchen für Anleihegläubiger

Für Anleger der MIFA-Anleihe kommen Ansprüche aus Prospekthaftung in Betracht, da der Wertpapierprospekt fehlerhaft ist. Dieser erhält unzutreffende Finanzberichte, deren Fehlerhaftigkeit die Gesellschaft mittlerweile selbst eingeräumt hat und die auch Gegenstand der nun eingeleiteten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sein könnten. Anleger der MIFA-Anleihe, denen Prospekthaftungsansprüche zustehen, können von den Prospektverantwortlichen die Übernahme der Anleihe gegen Erstattung des Erwerbspreises verlangen. Damit ist eine vollständige Schadenskompensation möglich. Weitere Anspruchsgegner sind Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, denen nach Einschätzung von ARES Rechtsanwälte die fehlerhaften Finanzberichte hätten auffallen müssen. Sollten die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ein strafbares Verhalten des ehemaligen Vorstands ergeben, kommen Haftungsansprüche auch gegen den Verantwortlichen persönlich in Betracht.

Macht der Gemeinsame Vertreter Schadensersatzansprüche für Anleihegläubiger geltend?

Nein, der Gemeinsame Vertreter hat lediglich die Aufgabe, die Interessen der Anleihegläubiger zu bündeln, um gemeinsame Entscheidungen, die für alle verbindlich sind, zu erleichtern. Wer sich mit dem geplanten Verzicht auf einen Großteil seiner Forderung nicht abfinden will, sollte einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung seiner Ansprüche im Rahmen einer Erstberatung kontaktieren.

ARES Rechtsanwälte, eine auf die Vertretung von Kapitalanlegern spezialisierte Kanzlei, prüft für Sie, ob Ihnen Prospekthaftungsansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb der MIFA Anleihe zustehen.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.

 

Mehr Informationen: http://ares-recht.de/faelle/anleihen-genussscheine/