Experten monieren, dass vor der Platzierung der Anleihe der Gewinn massiv gestiegen war und nach der Platzierung um 95 Prozent im ersten Halbjahr 2013 einbrach. Nach Steuern steckte die Firma da längst in den roten Zahlen. Daher kam der Verdacht auf, dass die Bilanzen bewusst geschönt worden waren, um das Unternehmen zum Zeitpunkt der Anleiheplatzierung besonders wertvoll aussehen zu lassen.
Hinzu kommt, dass der vorgelegte Geschäftsbericht für das Jahr 2012 von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) beanstandet wurde. Die DPR monierte, dass der Vorstand nicht direkt von der Travel24 bezahlt wurde, sondern vom Mutterkonzern Unister. Weiter wirft die Prüfstelle vor, dass die Kündigung eines wichtigen Vertrags in jenem Geschäftsjahr nicht ausreichend dargestellt worden sei, sodass der Verlauf des Geschäftsbetriebs nicht zutreffend wiedergegeben worden sei. Ein weiterer Vorwurf richtet sich gegen die Bewertung der Unternehmensanleihe, bei welcher nicht der zutreffende Zeitwert wiedergegeben worden sei.
Am 17. September 2014 wird nun die jährliche Zinszahlung in Höhe von 7,5 Prozent des Nennbetrages fällig. Danach wird sich zeigen, wie es bei Travel24.com weitergeht. Wir vertreten Sie bei der Einschätzung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
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