Anleihe der Travel24.com AG: Was können Anleger in der aktuellen Situation unternehmen?

Anleihe der Travel24.com AG: Was können Anleger in der aktuellen Situation unternehmen?
21.08.2014307 Mal gelesen
Schreibt eine Anleihe Schlagzeilen dann ist dies für Anleger nicht immer ein Anlass zur Freude. So auch im Fall der 7,50%-Anleihe des Internetreiseportals travel24.com.

Reiseangebote im Internet sollen vor allem Urlaubsfreude mit sich bringen. Doch im Fall des Reiseportals travel24.com sorgt die 7,5%-Anleihe der Travel24.com AG derzeit nicht für ungetrübte Freude bei den Anlegern. Denn in den vergangenen Wochen hatte das Unternehmen travel24.com AG für Schlagzeilen gesorgt. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung hatte die Abschlüsse und Lageberichte für das Geschäftsjahr 2012 moniert. In jenem Jahr war die travel24.com-Anleihe (WKN: A1PGRG; ISIN: DE000A1PGRG2) auf den Markt gekommen.

 

Der Börsenkurs der Anleihe sackte Mitte Juli 2014 nach dem ersten Kurssturz Ende 2012 noch tiefer in den Keller. Ob der Kurs sich von diesem neuerlichen Absturz erholen wird, kann nur abgewartet werden. Das nächste relevante Datum für die Anleger der travel24.com-Anleihe ist der 17.09.2014, da an diesem Tag die jährliche Zinszahlung in Höhe von 7,5% des Nennbetrags fällig wird. Ein Datum, welches angesichts der neuerlichen Meldungen durchaus Signalwirkung hat. Ob und welche konkreten Konsequenzen die Vorwürfe gegenüber der Emittentin der Anleihe für die Anleger nach sich ziehen, wird sich noch zeigen.

 

Die weitere Entwicklung der travel24.com-Anleihe wird für die Anleger weiterhin spannend bleiben. Anleger, die in die 7,50%-Anleihe der travel24.com AG investierten und in der aktuellen Situation rechtliche Unterstützung wünschen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

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