DWS Immoflex Vermögensmandat - Wann können Anleger des aufgelösten Dachfonds Schadensersatz verlangen?

DWS Immoflex Vermögensmandat - Wann können Anleger des aufgelösten Dachfonds Schadensersatz verlangen?
24.07.2014200 Mal gelesen
Dass offene Fonds geschlossen werden können, mangels Aufklärung vor der tatsächlichen Schließung nicht jedem Anleger des DWS Immoflex Vermögensmandat bekannt. 2014 hat der BGH in zwei grundlegenden Urteilen über die Aufklärungspflichten bei der Anlageberatung entschieden.

Das Schicksal des Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat ist seit rund 1 ½ Jahren entschieden. Nach der Schließung des Fonds kam das endgültige Aus. Für Anleger, die sich mit diesen Geschehnissen nach wie vor nicht abgefunden haben (z. B. weil ihnen bis zur Schließung unbekannt war, dass dies möglich ist), zeigen zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs interessante Ansatzpunkte auf. Ende April 2014 wurde höchstrichterlich entschieden, dass Bankberater bereits in der Anlageberatung auf das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds hinweisen mussten. Denn es handele sich um eine aufklärungspflichtige Ausnahme vom Grundprinzip der jederzeitigen Verfügbarkeit der Fondsanteile (Urteile vom 29.04.2014; Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

 

Da die Anleger des Fonds DWS Immoflex Vermögensmandat erfahren mussten, dass auch offene Dachfonds geschlossen werden können, stellt sich für sie die Frage, ob sie aufgrund der der sehr ähnlichen Sachlage von diesen Urteilen profitieren können.. Zunächst ist festzuhalten, dass offene Immobilienfonds und Dachfonds zwei unterschiedliche Fondsarten gehören, weswegen die BGH-Entscheidungen nicht direkt anwendbar sind. Dennoch werden offene Immobilienfonds und Dachfonds von großen tatsächlichen und rechtlichen Gemeinsamkeiten geprägt. So wird bei beiden Fondsarten von Gesetzes wegen die Grundregel der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit durchbrochen: Dachfonds und offene Immobilienfonds können geschlossen werden.

 

Können Anleger des DWS Immoflex Vermögensmandat nun Schadensersatz fordern? Die aktuellen BGH-Entscheidungen leiten den Schadensersatzanspruch aus Pflichtverletzungen bei der Anlageberatung ab. Bei der Aufklärung über das Schließungsrisiko handelt es sich um eine von verschiedenen Pflichten, die im Rahmen eines Beratungsgesprächs zu beachten sind. Um beurteilen zu können, ob Anlegern Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehlern zustehen, bedarf es bedarf einer rechtlichen Überprüfung des individuellen Anlageberatungsgesprächs. Möchten Anleger des DWS Immoflex Vermögensmandat wissen, wie ihr Fall zu beurteilten ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Mandanten, die in den Fonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat investierten.

 

Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

dr-stoll-kollegen.de